Die Energiepreise explodieren

Die Energiepreise steigen seit Jahren, während die Realeinkommen vieler Haushalte zurückgehen und der Stromkostenanteil im Hartz IV-Regelsatz stagniert. Für Haushalte mit geringem Einkommen sind die Energiekosten heute schon untragbar. Energiearmut breitet sich seit Jahren in Deutschland aus - so auch in Karlsruhe.

Neben steigenden Kosten für Wohnen und Lebensmittel führen die aktuell explodierenden Kosten für Energie zu existenziellen Problemen. Zudem wird auch das Vertrauen in eine gelingende Energiewende weiter erschüttert. AfD und andere rechte Politiker*innen machen den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien für die steigenden Energiepreise verantwortlich. Tatsächlich sind es aber die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Spekulationen an den Energiemärkten, die die Preise in die Höhe treiben.

Viele kommunale Energiegrundversorger haben daher zuletzt ihre Preise für Strom und Gas teilweise enorm erhöht. Bei den Karlsruher Stadtwerken beispielsweise hat es zum 01. April 2022 eine Preiserhöhung bei Gas und Strom gegeben. Gas wird bis zu 50% und Strom um die 9% teurer. Aufgrund der Lage an den Energiemärkten ist davon auszugehen, dass die Preise auch in Zukunft steigen werden.

Kommunale Maßnahmen gegen Energiearmut

Wir als DIE LINKE sind gegen Energiepreiserhöhungen. Sie werden besonders einkommensschwache Haushalte - unabhängig ob erwerbslos, in Rentenbezug oder in einem Lohnverhältnis mit geringem Einkommen - treffen. Diese Menschen werden dadurch tiefer in die Armut getrieben.

Die Aufgabe kommunaler Energieversorger ist es, im öffentlichen Interesse dem Gemeinwohl zu dienen und allen Menschen eine Energieversorgung - unabhängig vom Geldbeutel - zusichern. Energieversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Hierfür hat sich unsere Fraktion im Karlsruher Gemeinderat bereits stark gemacht und ein umfangreiches Maßnahmenpaket gefordert:

  • Rücknahme der beschlossenen Preiserhöhungen bei den Stadtwerken
  • Eine zeitweilige Preisdeckelung für einen Gasgrundbedarf von 8000 kwh/Jahr bei einem Singlehaushalt sowie für einen Stromgrundbedarf von 100 kwh/Monat bzw. 1200 kwh/Jahr  (Bei Haushalten mit mehreren Personen soll der Grundbedarf für Gas und Strom entsprechend erhöht werden)
  • Einführung eines kommunalen Sozialenergiefonds zur Übernahme von Energieschulden. Niemand darf in die Armut getrieben werden, weil er/sie, seine/ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen kann.
  • Verzicht auf Energie- und Wassersperren (eine gleiche Aufforderung ergeht auch an sonstige Energieversorger in Karlsruhe)
  • Erstellung eines kommunalen Heizspiegels, um bei der Übernahme von Energiekosten nach § 22 SGB II durch den Bund auf kommunale Daten (zu Energiekosten) zurückgreifen zu können.