Anfrage: Energie- und Wassersperren durch die Stadtwerke Karlsruhe während der Corona-Pandemie

  1. Wurden Kunden der Stadtwerke Karlsruhe die Energie- und Wasserversorgung im Zeitraum seit dem 20.03.2020 (dem Beginn des Corona-Lockdown) gesperrt?
  • Wenn ja, wie vielen und ab welcher Höhe an Zahlungsrückständen?

2. Verzichten die Stadtwerke Karlsruhe aktuell auf Energie- und Wassersperren?

  • Für welchen Zeitraum bzw. welche Zeiträume bestand seit dem 20.03.2020 ­­ein Moratorium der Beitreibung von ausstehenden Zahlungen und ein Verzicht auf Energie- und Wassersperren?
  • Für welchen Zeitraum ist dies noch geplant?
  • Gegebenenfalls: was waren die Gründe für die jeweilige Handlungsweise?

3. Wie viele Kunden sind aktuell insgesamt im Zahlungsrückstand bei Energie- und Wasserlieferungen durch die Stadtwerke Karlsruhe?

  • Wie hoch sind die Zahlungsrückstände im Durchschnitt (bitte Angabe der Verteilung hoher und niedriger Summen)
  • Wie hoch ist die Summe der Zahlungsrückstände seit dem 17.03.2020?
  • Wie hoch ist die Summe der Zahlungsrückstände insgesamt?

4. Welche Lösungsmöglichkeiten des Mahnwesens der Stadt Karlsruhe wurden gemeinsam mit den Stadtwerke-Kunden gefunden, um die finanzielle Belastung der mit Zahlungen in Rückstand geratenen Kunden nach dem Zahlungsmoratorium (das am 30.06.2020 auslief) erträglich zu gestalten? Wurden beispielsweise weitere Aufschiebungen der Zahlungen oder Ratenzahlungen vereinbart oder gar auf Zahlungsrückstände verzichtet?

  • Wenn ja, in wie vielen Fällen?
  • Wenn nein, weshalb nicht?

4. Nehmen die Stadtwerke generell Energie- und Wassersperren vor?

  • Wenn ja, wie viele waren es jeweils für 2018 und 2019?
  • Wie hoch waren die Zahlungsrückstände für diese Jahre im Durchschnitt (bitte Angabe der Verteilung hoher und niedriger Summen)
  • Wie hoch war die Summe der Zahlungsrückstände für diese Jahre insgesamt?

 

Begründung:

In der Stellungnahme der Verwaltung auf den im Gemeinderat vom 28.04.2020 behandelten Antrag der LINKEN-Gemeinderatsfraktion über ein kommunales Soforthilfeprogramm für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleineigentümer*innen, verwiesen die Stadtwerke darauf, „auf Energie- und Wassersperrungen im Hinblick auf die schwierige Situation der Kunden zu verzichten“. „Ebenso wurden weitere Maßnahmen, u.a. die gerichtliche Betreibung, bis auf weiteres ausgesetzt“. Weiter geben die Stadtwerke an, dass Kund*innen „seit 01.04.2020 … lediglich einen kostenfreien Hinweis auf die aufgelaufenen Forderungsbeträge mit der Bitte um Kontaktaufnahme mit dem Mahnwesen der Stadtwerke“ erhalten.

Aufgrund der weiterhin angespannten und prekären finanziellen Lage vieler Menschen und den noch kaum abschätzbaren ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie, ist davon auszugehen, dass sich die Zahlungssituation für eine Vielzahl in Zahlungsrückstand geratener Kunden kurz- und mittelfristig nicht verbessern wird. Um das Grundrecht auf Wohnen und ein Leben in Würde für jede*n garantieren zu können, darf es aus Sicht der LINKEN-Gemeinderatsfraktion auch in absehbarer Zeit nicht zu Energie- und Wassersperren kommen. Gleichfalls darf niemand aufgrund von Zahlungsrückständen für Energie- und Wasser in eine dauerhafte Verschuldung rutschen.

 

Unterzeichnet von:

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE

Lukas Bimmerle

Karin Binder

Mathilde Göttel