Anfrage: Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch Insolvenzen privater Energiediscounter

Wir bitten die Stadtverwaltung um Auskunft über Kenntnisse und Informationen zu den Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch insolvent gegangene Billigenergieanbieter.

Welche Auswirkungen hat dies auf private Haushalte in Karlsruhe, die ehemals als Kunden dieser anderen privaten Energiediscounter mit Strom und Gas beliefert wurden/werden?

Insbesondere bitten wir deshalb um Auskünfte zu folgenden Fragen:

I.

  1. Wie viele Haushalte (privat und gewerblich) in Karlsruhe werden derzeit über andere Energieversorger als die Stadtwerke beliefert und über welche?
  1. Wie viele Haushalte haben bei diesen privaten Energieversorgern aufgelaufene Schulden, und in welcher Höhe (insgesamt und im Durchschnitt)?
  2. Wie viele Haushalte wurden durch andere Energieversorger wegen unbezahlter Rechnungen mit Strom- oder Gassperren belegt?
  3. Gibt es bei den privaten Energieversorgern Einrichtungen oder Informationsstellen für Kund*innen mit Zahlungsschwierigkeiten?

a) zum Thema Energiesparen

b) Zur Schuldnerberatung

 

II.

  1. Wie viele Kund*innen / Haushalte mussten in den vergangenen 12 Monaten von den Stadtwerken übernommen werden, da ihre bisherigen Energieversorger in Insolvenz gegangen sind oder das Unternehmen geschlossen haben? Wie viele sind dies im Verhältnis zur bestehenden Kundschaft (Anzahl / in Prozent)?
  2. Entstand bzw. entsteht für die Stadtwerke ein (personeller / finanzieller) Mehraufwand durch die Übernahme von ehemaligen Kund*innen dieser aufgegebenen Energiediscounter? Falls ja, wie konnte/kann dieser kompensiert und bewältigt werden?
  3. Und wie gestaltet sich die Übernahme der Kund*innen in Hinblick auf gestiegene Kosten? 
    • Für die Stadtwerke
    • Für Bestandskund*innen
    • Für die jeweiligen Neukund*innen 
  4. Welchen Einfluss hat die Übernahme dieser Neukund*innen auf die geplanten Abnahmemengen an Energie und damit auf die Preisgestaltung im Einkauf und im Verkauf?
  5. Besteht bei den Stadtwerken eine Reserve / eine Vorratshaltung an Energiemengen?
    • Falls ja, wie groß sind die Mengen der Bevorratung und für welchen Zeitraum reichen diese? Wie viele Neukund*innen können damit übernommen werden, ohne damit das Preisgefüge zu beeinträchtigen.
    •  Falls nein, wird künftig eine solche Energiereserve eingeplant? Welche Möglichkeiten bestehen, um die Preise für alle Kund*innen - auch die Neukund*innen - stabil zu halten? Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die Stadtwerke ist dies verbunden?
  6. Gibt es Möglichkeiten bei den „abgebenden“ Energiediscountern Entschädigungen einzufordern für die nun mehr teurere Belieferung der nicht mehr versorgten Energiekund*innen?

 

Begründung:

Das zugrundeliegende Geschäftsmodell von Energiediscountern, Strom- und Gasmengen kurzfristig zu günstigen Preisen einzukaufen, und den Kund*innen dadurch sehr günstige Preise anzubieten, geht seit den Preisexplosionen am Energiemarkt nicht mehr auf. Viele Energiediscounter können ihre Kund*innen nicht mehr mit Strom und Gas versorgen oder sind insolvent gegangen. Dies führt dazu, dass Energiegrundversorger, wie die Stadtwerke, ehemalige Kund*innen der Energiediscounter aufnehmen müssen. Es ist davon auszugehen, dass dies einen erhöhten Mehraufwand für die Stadtwerke bedeutet, da zusätzliche, nicht geplante Energiemengen beschafft werden müssen. Welche Auswirkungen dies für die Stadtwerke Karlsruhe, sowie für die Neukund*innen, aber auch Bestandskund*innen hat, möchte unsere Fraktion im Rahmen dieser Anfrage erfahren.


Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE

Karin Binder

Mathilde Göttel

Lukas Bimmerle