Antrag: Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut

Der Gemeinderat möge beschließen:  

  1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu aufgefordert, die beschlossene Gaspreiserhöhung zum 01.04.22 zurückzuzunehmen.
  2. Sollte die Preiserhöhung nicht zurückgenommen werden, wird der Aufsichtsrat der Stadtwerke dazu aufgefordert, eine zeitweilige Preisdeckelung für einen Gasgrundbedarf von 8000 kwh/Jahr bei einem Singlehaushalt (entspricht etwa einem halben Jahresverbrauch bei einer 100m² Wohnung) auf dem alten Preisniveau vorzunehmen, bis sich die Preise wieder normalisiert haben. Analog dazu wird dies auch bei einem Stromgrundbedarf von 100 kwh pro/Monat bzw. 1200 kwh/pro Jahr veranlasst. Bei Haushalten mit mehreren Personen soll der Grundbedarf für Gas und Strom entsprechend erhöht werden.
  3. Die Stadtverwaltung führt einen einmaligen Energiekostenzuschuss für Berechtigte des Karlsruher Passes in Höhe von 200€ pro Person ein und zahlt diesen schnellstmöglich aus.
    • Personen, die Anspruch auf den Energiekostenzuschuss des Bundes haben, sollen eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zu den 200€ erhalten.
    • Personen, die Anspruch auf eine Übernahme der Energiekosten anhand der Richtlinien des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie Sozialgeld) haben, sollen über das Jobcenter eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. Bei Anspruch nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt) und nach Asylbewerberleistungsleistungsgesetz sollen über die Sozial- und Jugendbehörde eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten.
  4. . Die Stadtverwaltung führt einen Sozialenergiefonds ein, über den eine Übernahme von nicht bezahlbaren und unverschuldet verursachten Energiepreisschulden nach individueller Prüfung des Sachverhalts abgewickelt wird.
    • Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu gefordert, auf Energie- und Wassersperren aufgrund nicht bezahlter Energie- und Wasserkosten zu verzichten. Eine gleiche Aufforderung ergeht auch an sonstige in Karlsruhe aktive Energieversorger.
  5. Die Stadt erstellt einen kommunalen Heizspiegel, um bei der Übernahme von Energiekosten nach § 22 SGB II durch den Bund auf kommunale Daten (Energiekosten) zurückgreifen zu können.

 

Begründung:

Die von den Stadtwerken beschlossenen Energiepreiserhöhungen führen zu enormen Belastungen bei den Kund*innen. Bei einem Gasverbrauch von 3500 kWh eines durchschnittlichen Einpersonenhaushalts führt die beschlossene Erhöhung um 4,05 Cent pro kWh sowie die Erhöhung von 10% zu Jahresbeginn zu einer Erhöhung der Gaskosten um 173,60 Euro. Bei einem Stromverbrauch von durchschnittlich 1300 kWh Strom pro Jahr führt die beschlossene Erhöhung der Stadtwerke von durchschnittlich 11% zu einer Erhöhung der Stromkosten um 36,99 Euro. Bei Mehrpersonenhaushalt sind die zusätzlichen Aufwände entsprechend höher. Andere kommunale Stadtwerke haben die Preise weniger stark erhöht.

Zu 1. Die Stadtwerke Karlsruhe haben als kommunaler Energiegrundversorger eine gesellschaftliche und sozialpolitische Verantwortung. Mit dem getroffenen Beschluss wird dieser Verantwortung nicht nachgegangen. Eine geringere Preiserhöhung wäre auch angesichts hoher Überschüsse der Stadtwerke (zuletzt 2020 ca. 17 Mio. Euro) möglich und geboten.

Zu 2. Besonders einkommensschwache Haushalte – unabhängig ob erwerblos, Rentenbezug oder in einem Lohnverhältnis mit geringem Einkommen – sind von Energiepreiserhöhungen massiv betroffen und werden zusätzlich in die Armut getrieben. Daher braucht es dringend eine Deckelung der Energiekosten, die zumindest den Grundbedarf an Gas und Strom betrifft. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat hierzu eine zeitweilige Preisdeckelung für einen Gas-Grundbedarf von 8000 kwh/Jahr vorgeschlagen. Die Gasmenge würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein (Quelle: www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-institut-imk-schlaegt-zeitweise-preisdeckel-fuer-gas-grundbedarf-vor/28070210.html.

Zu 3. Auch Kund*innen anderer Energieanbieter sind, teilweise noch stärker, von den Preissteigerungen betroffen. Unabhängig vom Energieanbieter müssen die Karlsruher Bürger*innen von der Stadt unterstützt werden. Der Zuschuss der Bundesregierung, der 135 € für einen Einzelhaushalt und 175 € für Zwei-Personen-Haushalt + 35 € für jede weitere Person vorsieht, ist nicht nur zu wenig, er schließt auch diejenigen Geringverdiener*innen aus, die nicht wohngeldberechtigt sind. Daher soll ein einmaliger, kommunaler Zuschuss in Höhe von 200 € an alle Karlsruher-Pass-Berechtigten ausgezahlt werden. Für alle, die anhand der Regelung des Bundes einen Zuschuss bekommen, soll ein Ausgleich in Höhe der Differenz zu den 200€ ausgezahlt werden. Personen, die Anspruch auf eine Übernahme der Energiekosten anhand der kommunalen Richtlinien des §22 SGB II haben, sollen über das Jobcenter eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. Die Jobcenter haben versichert, dass sie die zusätzlichen, erhöhten, Kosten übernehmen. Damit dies auch tatsächlich umgesetzt wird, soll sich die Stadt dafür einsetzen.

Zu 4. Als weitere Maßnahme gegen Energiearmut soll ein Sozialenergiefonds eingeführt werden. Über diesen sollen Energieschulden nach individueller Prüfung (teilweise) übernommen oder andere präventive Instrumente angewandt werden, sodass es zu keinerlei Energiesperren von Karlsruher Bürger*innen und es nicht zu einer weiteren Verschlimmerung der Situation kommt. Die Stadt fordert des Weiteren alle Energie- und Wasserversorger für Karlsruher Bürger*innen auf, auf Energie- und Wassersperren vollständig zu verzichten. Die Versorgung mit Energie und Wasser gehört zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge für alle Menschen in der Stadt.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei Bund und Land dafür einzutreten, dass nicht die Kommunen Leidtragende dieser Energiepreiskrise werden. Hierzu soll er entsprechend eine Kompensation von erhöhten Mehrzahlungen der Stadt einfordern. Die Situation kommunaler Stadtwerke darf sich durch steigende Energiekosten nicht verschlechtern, der Haushalt der Kommunen nicht durch Zahlungen gemäß SGBII §22 zusätzlich belastet werden.

 

Unterzeichnet von:

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE

Lukas Bimmerle, Karin Binder, Mathilde Göttel