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Antrag eingereicht: Vergütungsrichtlinie für Ausstellungen Bildender Künstler*innen in städtischen Einrichtungen

In einem Antrag an den Gemeinderat möchte unsere Fraktion von der Verwaltung ein Konzept erstellen lassen, wie Bildende Künstler*innen, die für kommunale Einrichtungen oder städtisch geförderte Ausstellungen tätig werden, vergütet werden können.

Unsere Stadträtin Mathilde Göttel hierzu:„Während es bei Theaterschaffenden und Musiker*innen ganz selbstverständlich ist, dass die öffentliche Aufführung ihrer Werke finanziell honoriert wird, geschieht dies bei Bildenden Künstler*innen vielfach nicht. Das oftmals vorgebrachte Argument, eine Ausstellung würde sich über verbesserte Verkaufsmöglichkeiten schon refinanzieren, zielt an der Realität der meisten Bildenden Künstler*innen vorbei. Aus den Verkäufen von Kunstwerken lässt sich selten ein Lebensunterhalt bestreiten“.

In dem Konzept möchten wirwichtige Richtlinien verankert sehen. So soll es eine festgelegte Mindestausstellungsvergütung in Höhe von mindestens 250 € pro Künstler*in bei einer Gruppenausstellung, bis hin zu mindestens 1500 € pro Künstler*in bei einer Einzelausstellung geben. Die Honorare sollen dabei nicht über den Etat der jeweiligen Einrichtung, in der die Ausstellung stattfindet, sondern über einen gesonderten Fonds ausgezahlt werden. Dieser ist von der Stadt einzurichten.

„Mit der Ausstellungsvergütung wird die zeitlich beschränkte Nutzung einer unveräußerten künstlerischen Arbeit vergütet - das Aushandeln eines privatrechtlichen Honorars bleibt davon unbenommen. Bisher wurde eine solche Vergütungsrichtlinie in Halle an der Saale, sowie in den Ländern Berlin, Hamburg, Brandenburg eingeführt. Dort wurden Budgets für Ausstellungshonorare im Haushalt bzw. im Rahmen eines Fonds sowie Richtlinien über die Höhe der Vergütungen geschaffen, die kommunale Galerien bzw. Kunsteinrichtungen an Künstler*innen vergeben müssen. Der große öffentliche Mehrwert, der durch die urheberrechtliche, geistige und materielle Leistung Bildender Künstler*innen entsteht, muss finanziell entlohnt werden. Wenn Kunst in Ausstellungen goutiert und genossen wird, die sich nicht primär dem Verkauf von Arbeiten widmen, muss diese Tätigkeit vergütet werden“, so unsere Stadträtin Mathilde Göttel abschließend.