Gemeinderatsinitiativen

Anträge, Anfragen und Briefe/Schreiben sind wichtige Instrumente, mit denen wir als Fraktion unsere parlamentarische Arbeit vorantreiben können. Die entsprechenden Initiativen, die die Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe auf allen Gebieten der Politik eingebracht hat, werden auf dieser Seite aufgeführt.

In der Liste unten werden alle Initiativen nach Aktualität aufgelistet. In der Spalte rechts sind die Initiativen-Dokumente archiviert.

Aktuelle Initiativen

Anfrage: Immobilienprojekte mit Unterstützung der Dezernatsleitungen der Karlsruher Stadtverwaltung?

Die Linke Fraktion

1. Projekt Hofgarten Karree – GEM Ingenieurgesellschaft GmbH

Der historische Teil der neuen Wohn-Anlage „Hofgarten Karree“, die von der GEM Ingenieurgesellschaft vermarktet wird, besteht u.a. aus den unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der ehemaligen Artilleriekaserne, die in den 1890er Jahren gebaut wurden.

Die bestehenden Gebäude wurden umgebaut. Auffallend, während und nach dem Umbau durch die GEM, sind deutliche Eingriffe in die Bausubstanz, z.B. Dächer mit neuen bzw. vergrößerten Gauben zum Teil sogar die Trauflinie durchbrechend, größeren Durchbrüchen im Aussenmauerwerk der Gebäude und ebenfalls größere Umbaumassnahmen im Inneren der Gebäuden.

 

a) Frage: Welche Eingriffe wurden genehmigt, bitte um Auflistung. Welche Eingriffe wurden nicht genehmigt, bitte um Auflistung. Was waren die Gründe, bei der Beurteilung der Denkmalwürdigkeit der durchgeführten Baumaßnahmen, dass vergleichsweise große Eingriffe genehmigt wurden? Welche Abwägungen zu einzelnen Umbaumaßnahmen wurden von Seiten der städtischen Unteren Denkmalschutzbehörde getroffen?

b) Waren die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Landesamtes für Denkmalschutz, unabhängig von übergeordneten Erwägungen der Stadtverwaltung in ihren Entscheidungen?

c) Frage: Gab es Verhandlungen bzw. rechtliche Beurteilungen bezüglich der denkmalschutzrechtlichen Belange des Projekts? Wer war beteiligt? Waren übergeordnete Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalschutzbehörde beteiligt

d) Frage: Wurden Wünsche bzw. Anweisungen zur Durchführung des Projekts vonseiten übergeordneter Stellen, bspw. des Oberbürgermeisters, des Dezernats 1 bzw. der Amtsleitung des Zentralen Juristischen Dienstes an die Mitarbeiter*innen der städtischen Denkmalamtes weitergeben? Wenn ja – welches waren diese?
 

2. Areal C – Westlich der Erzbergerstraße - Zukunft Nord - GEM Ingenieurgesellschaft GmbH – CG Elementum
 

Das Areal-C – als Teil der Fläche des Planungsgebiets „Westlich der Erzbergerstraße“ – befand sich bis 2014 im Eigentum des Bundes und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BiMA) verwaltet. Ein möglicher Kauf an der Stadt Karlsruhe wurde seitens der Stadt in den 90er Jahren unter der damaligen Finanzbürgermeisterin Mergen abgelehnt.

2014 wurde das Areal-C von der GEM Ingenieurgesellschaft GmbH erworben.

Für das gesamte Planungsgebiet „Westlich der Erzbergerstraße“ wurde zunächst ein städtebaulicher Rahmenplan und darauf aufbauend ein Bebauungsplan entwickelt und beschlossen.

Im Rahmen der Planungen wurden unterschiedliche Wünsche u.a. aus der Bevölkerung, aus dem Bürgerverein Nordstadt sowie aus dem Gemeinderat an die Stadtverwaltung herangetragen.

Der Verbleib des Kinder- und Jugendhauses NCO-Clubs und seines Außenbereichs wurde von Jugendlichen gefordert. Baubürgermeister Obert hatte in öffentlichen Veranstaltungen die Fortführung des NCO-Clubs infrage gestellt. Der NCO-Club bleibt nach Bebauungsplan bestehen. Das öffentliche Freigelände, das im städtischen Besitz war, wurde jedoch deutlich verkleinert. Eine alte, von Kindern und Jugendlichen gut genutzte Parkourhalle wurde abgerissen (ein temporärer Ersatz wurde geschaffen) und der alte ebenfalls gut genutzte Skaterplatz nördlich des NCO-Clubs, ohne Ersatz in den nördlichen Stadtteilen, beseitigt.

Vom Bürgerverein Nordstadt und der MiKa-Wohnungsgenossenschaft wurde der Wunsch bzw. die Forderung nach dem Bau von bezahlbaren, öffentlich geförderten Wohnungen ins Verfahren eingebracht. Der Bürgerverein machte, kurz nach dem Kauf des Areals-C an die GEM, den Vorschlag das Gebiet mit dem Intrument einer „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ (§165 BauGB) zu entwickeln. Die Stadt nutzte diese Möglichkeit nicht.

Von der MiKa wurde darauf verwiesen, dass mit einem ausstehenden Bebauungsplanverfahren auch private Grundstückseigentümer wie die GEM auf die Schaffung von Planrecht durch die Stadt angewiesen sind. Somit wäre für die Stadt eine starke Verhandlungsposition zur Durchsetzung eigener Planungsziele gegeben.

Die GEM Ingenieurgesellschaft wurde mit Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags letztlich zum Bau von lediglich 20% öffentlich geförderten Wohnungen nach Karlsruher Innenentwicklungskonzept verpflichtet. Infolge von Anpassungen des Bebauungsplans nach den Wünschen der GEM wurde für zusätzliche Wohnungen eine unwesentlich höhere Quote beschlossen.

Mittlerweile, laut BNN vom 02.03.24, werde dies Quote „signifikant […] auf 25 bis 30 Prozent“ erhöht werden. Eine vertragliche Verbindlichkeit für diese Zusage besitzt die Stadt nicht.

 

Die Vertreter*innen der Stadt, insbesondere die zuständigen Baubürgermeister Obert (bis 2018) und Fluhrer (ab 2018) haben mehrfach erklärt, dass die Stadt von dem privaten Besitzer GEM keine über die in KAI festgelegte Sozialwohnungs-Quote verlangen könnte. Auch wenn rechtlich kein Anspruch bestand, wurden in vielen Themenfeldern mit der GEM Verhandlungen geführt und Vereinbarungen gefunden. Die Vereinbarung einer höheren Quote hätte aus Sicht der Linken Fraktion das Ergebnis zielorientierter Verhandlungen sein können.

 

a) Frage: Wie hat die Stadtverwaltung bzw. Bürgermeister Fluhrer– angesichts eines großen Mangels an bezahlbaren Wohnungen in Karlsruhe – in Verhandlungen mit der GEM und deren Geschäftsführer Müller und später mit der CG-Elementum und deren Finanzvorstand Müller versucht auf eine höhere Sozialwohnungsquote als 20% hinzuwirken?

Anfang Oktober 2019 traf Baubürgermeister Fluhrer mit GEM-Geschäftsführer Müller auf der Expo Real Immobilienmesse in München zusammen. Laut BNN vom 25.10.2019 wurde ein „Letter of Intent“ als Vorbereitung eines späteren Städtebaulichen Vertrags unterzeichnet.

b) Frage: Versuchte bei diesem Gespräch bzw. im skizzierten Letter of Intent BM Fluhrer auf eine erhöhte Sozialwohnungsquote hinzuwirken? Warum sprach BM Fluhrer - bei allen Zugeständnissen der Stadt - davon, dass der Letter of Intent keine „Lex Müller“ darstelle?

c) Frage: War der Stadtverwaltung bzw. Bürgermeister Fluhrer bekannt, dass in anderen Städten Baden-Württembergs Vereinbarungen zu einer Sozialwohnungsquote bzw. zu einer städtischen Konzeptvergabe auf nicht-städtischen Flächen mit privaten Grundstückseigentümern erfolgreich abgeschlossen wurden?

d) Frage: Kannte Bürgermeister Fluhrer die Ausführungen vom Tübinger Baubürgermeister Soehlke, der bspw. im Rahmen des Karlsruher Akteurtreffens Wohnungsbau vom 27.11.2019 über die Entwicklung des Alten Güterbahnhofes durch die Aurelis in Tübingen berichtete und die Möglichkeiten von solchen Vereinbarungen mit einem privaten Investor darstellte?

e) Frage: War der Stadtverwaltung bzw. Baubürgermeister Fluhrer bekannt, dass sowohl die GEM als auch CG-Elementum auf ihren Webseiten mit einer Sozialwohnungsquote von 30% und zusätzlich 20% preisgedämpften Wohnungen für ihre Neubaugebiete warb?

f) Frage: War der Stadtverwaltung bzw. Baubürgermeister Fluhrer bekannt, dass die CG-Elementum öffentlich (INKA-Stadtzeitung vom Juli 2020) ausführte: „Nach den derzeitigen Planungen der CG Elementum und Verhandlungen mit der Stadtverwaltung ist auf dem C-Areal ein Anteil öffentlich geförderter Sozialwohnungen von 30 Prozent vorgesehen. Zusätzliche 20 Prozent der Wohnungen werden „preisgedämpft“ angeboten und sollen als „gesellschaftlicher Beitrag“ auch für Menschen mit mittleren Einkommen und ohne große Ersparnisse erschwinglich sein.“

g) Frage: Wäre angesichts dieser Unternehmensabsichten die Vereinbarung einer höheren Sozialwohnungsquote BM Fluhrer bzw. die Stadtverwaltung möglich gewesen?

h) Frage: Hat die Stadtverwaltung, im Widerspruch zu den Unternehmensabsichten auf einer geringeren Sozialwohnungsquote bestanden? Wollte die Stadtverwaltung und Baubürgermeister Fluhrer keine höhere Sozialwohnungsquote für das Planungsgebiet? Was waren die Gründe?

i) Frage: Oder war die GEM bzw. CG-Elementum nicht verhandlungsbereit? Wie beurteilt die Stadtverwaltung dann die öffentlichen Aussagen der Unternehmensgruppe zu diesem Thema (s.o.)?

j) Frage: Beabsichtigt die Stadtverwaltung die neue Aussage von Herrn Gröner vom 02.03.24 einer höheren Quote vertraglich zu fixieren? Wurde die Stadtverwaltung darauf von dem Unternehmen bzw. den Verantwortlichen der Firmengruppe angesprochen? Sind für die Stadtverwaltung Gegenleistungen hierführ denkbar?


3.  Majolika – Kauf Majolika-Betrieb / Anbahnung Projekt Immobilie / Weitere Schritte – Gröner Family Group

Am 22.12.20 schrieb die BNN: „Martin Müller hat […] bestätigt, dass er an einer Übernahme de [Majolika-] Areals interessiert ist. Müller […] hat nach Informationen der BNN erste Gespräche mit OB Frank Mentrup (SPD) und Kulturbürgermeister Käuflein (CDU) geführt.“ Lange passierte danach wenig.

Am 31.08.22 teilte Bürgermeister Käuflein und gleichzeitig Mitglied des Stiftungsrates der Majolika den Gemeinderatsfraktionen per E-Mail mit: „trotz der sitzungsfreien Zeit darf ich mich heute mit einer, wie ich meine, guten Nachricht bei Ihnen melden. Der Stiftungsrat der Majolika Stiftung hat gestern dem Verkauf der Majolika gGmbh an die Unternehmensgruppe Gröner Group GmbH zugestimmt.“

Die Pressemitteilung der Stiftung versandte er ebenfalls an die Fraktionen. In dieser Pressemitteilung führt die Stiftung aus: „Das nun vorliegende Kaufangebot verspricht indes erfolgreich abgeschlossen werden zu können, da der Investor neben dem Erwerb der Majolika gGmbH auch die Immobilie auf Basis des Erbbaurechts von der Stadt/KVVH erwerben möchte.“

Am 27.10.22 tagte das gemeinderätliche Begleitgremium Majolika und der Vorstand des Stiftungsrates stellte nochmals seine Sichtweise zum Verkauf des Majolika-Betriebs dar.

Im Gemeinderat vom 15.11.22 wurde der Antrag der Linken-Fraktion behandelt, der weder Verkauf noch Vergabe in Erbpacht der Majolika Immobilie an Personen oder Unternehmen der Gröner-Gruppe forderte. Angenommen wurde mit großer Mehrheit ein Antrag von KAL / Die PARTEI: „Die im Besitz der KVVH befindlichen Immobilien und Grundstücke der Majolika werden grundsätzlich nicht an private Investoren verkauft und bleiben in städtischer Hand.“ Danach müssen sowohl Gebäude als auch Grundstücke der Majolika-Immobilie in der Hand der städtischen Gesellschaft KVVH bleiben.

a) Frage: Entspricht die Information, aus der BNN vom 22.10.20, die über Gespräche von Martin Müller mit OB Mentrup und BM Käuflein berichtete, den Tatsachen? Wurde bereits damals über eine mögliche Übernahme der Majolika-Immobilie – Grundstück und/oder Gebäude – gesprochen? Wie reagierten bzw. beantworteten OB Mentrup und BM Käuflein das Interesse von Herrn Müller?

b) Frage: War Bürgermeister Käuflein im Vorfeld des Verkaufes des Majolika Betriebs im Sommer 22 in seiner Rolle als Kulturbürgermeister bzw. in seiner Rolle als Mitglied des Stiftungsrats der Majolika-Stiftung in Überlegungen bzw. Gespräche mit dem späteren Käufer der Gröner Family Group und mit Herrn Müller und/oder Herrn Gröner bzw. anderen Vertreter*innen der Firmengruppe involviert? Wurde im Stiftungsrat vorab über die Verkaufsabsichten gesprochen?

c) Frage: Wann fanden ab dem Jahr 2020 Gespräche von Bürgermeister Käuflein mit Herrn Müller, Herrn Gröner bzw. Vertreter*innen der Gröner Firmengruppe statt? Wer war außerdem beteiligt? Was waren die Inhalte der Gespräche?

d) Frage: Bei welchen Gesprächen mit welchem Datum wurde über die Möglichkeit der Übernahme der Majolika-Immobilie gesprochen?

e) Frage: War Frau Bürgermeisterin Luczak-Schwarz, als vorgesetzte Dezernatsleitung des Liegenschaftsamtes bzw. als Aufsichtsratsvorsitzende der KVVH an Gesprächen vor dem Verkauf des Majolika-Betriebs beteiligt? Wann fanden Gespräche statt? Was waren die Inhalte der Gespräche?

f) Frage: Sieht sich die Stadtverwaltung an den Beschluss des Gemeinderats vom 15.11.22 gebunden, dass weder Gebäude noch Grundstücke der Majolika-Immobilie verkauft werden?

Dass die Gröner-Gruppe Interesse an der Übernahme der Majolika-Immobilie geäußert hatte, war auch Teil der ersten Presseerklärung der Majolika-Stiftung nach dem Verkauf des Majolika-Betriebs (s.o.).

g) Frage: War OB Mentrup, BM Käuflein und/oder BMin Luczak-Schwarz bekannt, dass Herr Gröner bzw. beteiligte Unternehmen der Gröner-Gruppe ein über den Kauf des Majolika-Betriebs hinausgehendes Interesse am Erwerb der Majolika-Immobilie hatten? Seit wann war Ihnen dies bekannt?

h) Frage: Gab es Überlegungen seitens der Beteiligten Vertreter*innen der Stadtverwaltung, dass der Kauf des Majolika-Betriebs für die Gröner Family Group ein Türöffner war, um anschließend eine Übernahme der Majolika-Immobilie leichter verhandeln zu können?

i) Frage: Wurden Herrn Gröner mögliche „Konditionen“ zum Erwerb der Majolika genannt? Welche mögliche „Konditionen“ wurden Herr Gröner von seiten der Stadtverwaltung, von OB Mentrup, BM Käuflein und/oder BMin Luczak-Schwarz angedeutet, genannt bzw. angeboten? Inwieweit wurde bereits über einen möglichen Erwerb der Majolika-Immobilie gesprochen? Wann und mit wem fanden diese Gespräche statt?

Nach kritischer Berichterstattung zur Vergabe bzw. Verkauf der Majolika-Immobilie an die Gröner-Gruppe, wurde von einem möglichen Rückzug der Gröner Gruppe vom Projekt Majolika und damit auch einer drohenden Insolvenz des Majolika-Betriebs berichtet.

„Erst wurde angekündigt, die Manufaktur innerhalb von 15 Monaten abzuwickeln, kurz darauf unterrichtete der Karlsruher Kulturbürgermeister mehrere Gemeinderäte, dass die Immobilienfirma Gröner Group kein Interesse mehr an der Übernahme der Majolika-Gebäude habe. Die Verantwortlichen [der Gröner-Gruppe] hätten bekundet, durch [die öffentliche Berichterstattung] irritiert zu sein und einen Reputationsverlust zu fürchten.“ (Kontext-Wochenzeitung vom 15.03.23)

Herr Gröner stellte im gleichen Artikel seine Sichtweise nochmals öffentlich dar: „Beim Kauf der Manufaktur seien ihm Bedingungen für die Übernahme der Immobilie genannt worden, erklärte Gröner gegenüber der Kontext-Wochenzeitung. […] " "Wir reflektieren auf Konditionen, die uns beim Erwerb des Geschäftsbetriebes "Majolika" in Aussicht gestellt wurden." Nur für den Fall, dass diese Konditionen weiter gelten, könne er den langfristigen Betrieb der Majolika garantieren. "Die Kommune muss selbst überlegen, ob sie das angedachte Konzept torpediert" ".

Anschließend an diese Aussagen von Herrn Gröner, kam es am Rande der Präsentation des Sonderhefts „Monopol Karlsruhe UNESCO City of Media Arts“ auf der ITB 2023 in Berlin zu einem Treffen von OB Mentrup und Christoph Gröner. Von den Ergebnissen wurde wiederum berichtet (Kontext-Wochenzeitung 15.03.23): „"Die Ankündigung einer Abwicklung der Majolika ist vom Tisch", sagte [OB] Mentrup. Zudem habe Gröner versichert, die Immobilie weiterhin erwerben zu wollen.“

 

j) Frage: Was wurde in diesem Gespräch zwischen OB Mentrup und Herr Gröner besprochen bzw. vereinbart? Was hat aus Sicht von OB Mentrup bzw. der Stadtverwaltung zu einer „positiveren“ Sichtweise des Projekts im Anschluss des Gesprächs durch Herrn Gröner führen können?

k) Frage: Wurde Herr Gröner in diesem Gespräch eine Entscheidung zur Übernahme der Immobilie/ des Grundstücks und eine Verwirklichung seines Projektkonzepts als Möglichkeit angedeutet bzw. zugesagt?

 

Am 17.03.23 tagte wiederum das Majolika-Begleitgremium, in dem Herr Gröner den anwesenden Gemeinderät*innen sowie dem Vorsitzenden BM Käuflein sein Konzept für die Majolika-Immobilie vorstellte.

Die BNN berichtete am 18.03.23 von vorgelegten Plänen Herrn Gröners zu einer Querfinanzierung des nicht-profitablen Majolika-Betriebs: „Flächennutzungen sollen Einnahmen zugunsten der Manufaktur erwirtschaften. Die Liste der Ideen ist offenbar lang: Es sei von Events und After-Work die Rede gewesen, heißt es. Es sei um Therapieräume, Gastronomie, ein Museum, Startups, ein Boarding-House, also Gästezimmer, gegangen, und ebenso um den Verkauf von Kunsthandwerk. Auch ein Freilichtkino steht, wie man hört, auf der Liste.“ Dies wären Planungen, die mit höheren Besuchszahlen der Majolika einhergehen und damit zu einem höheren Verkehrsaufkommen zur Majolika führen würden. Gemeinderätliche Teilnehmer*innen zeigten sich nach der Sitzung des Begleitgremiums laut BNN entsprechend skeptisch: „Vermutlich müsste der Bebauungsplan geändert werden, wenn all dies Realität werden soll.“

l) Frage: Inwieweit gibt es Überlegungen der Stadtverwaltung den aufgestellten Bebauungsplan „Aha-Weg“ im Sinne der vorgelegten Konzepte der Gröner-Gruppe abzuändern?

m) Frage: Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich einer gesteigerten verkehrlichen Erschließung? Gibt es Überlegungen Möglichkeiten für einen zusätzlichen motorisierten Verkehr über den Ahaweg zu schaffen? Gibt es Überlegungen zu zusätzlichen Parkierungsflächen auf und um das Gebiet der Majolika-Immobilie?

n) Frage: Wurde mit Herrn Gröner bzw. Vertreter*innen der Firmengruppe über solche verkehrlichen Maßnahmen gesprochen? Wann wurde darüber gesprochen und wer war auf Seiten der Stadtverwaltung beteiligt?

o) Frage: Stünden Planungen für zusätzlichen motorisierten Verkehr „einem bestehenden Verschlechterungsverbot für das bestehende Vogelschutz und FFH-Gebiet“, auf das der BUND Karlsruhe, mit Schreiben vom 31.03.23 an OB Mentrup hingewiesen hat, entgegen?

p) Frage: Wird zusätzlicher motorisierter Verkehr für den AHA-Weg und zusätzliche Parkplätze um die Majolika-Immobilie von der Stadtverwaltung ausgeschlossen? Wenn ja – wurde dies Herrn Gröner bzw. der Firmengruppe mitgeteilt? Wann erfolgte diese Mitteilung?

q) Frage: Wäre die Stadtverwaltung grundsätzlich bereit, andere Wege einer Projektplanung für die Majolika, ohne die Gröner-Gruppe, zu diskutieren und auf den Weg zu bringen?


4. Projekt Gewerbegebiet Fiduciastraße – Rahmenplan

Die Gröner Firmengruppe ist an der Fiduciastraße 2-10 im Besitz eines Grundstücks mit projektierten vorwiegend Gewerbenutzflächen von 63.000 m² (Nettogeschossfläche) und einem angegebenen Projektvolumen von 342 Millionen Euro. (https://cg-elementum.de/cg_projekte/fiduciastrasse-karlsruhe/)

Im Herbst 2021 wurden die Fraktionen zu ihrer „Haltung“ zum Planungsverfahren für die Fiduciastraße gefragt. Dem OB sei an einer „Rückmeldung zum Thema Fiduciastraße gelegen.“, so in einem Schreiben des Dezernats 1 an die Fraktionen. Der OB hatte nachgefragt, ob sich die Fraktionen ein verkürztes planerisches Verfahren vorstellen könnten, bei dem - lediglich ein einzelnes, durch den Bauherrn beauftragtes Architekturbüro - Rahmenplanungen als Grundlage für ein anschließendes Bebauungsplanverfahrens entwickeln sollte.

Die Linke Fraktion antwortete damals mit Schreiben vom 07.10.21: „Dem vorgeschlagenen Verfahren stimmt unsere Fraktion nicht zu. Ein Verfahren mit einem öffentlichen Wettbewerb sollte (müsste) aus unserer Sicht auch bei diesem Gebiet durchgeführt werden. Schon bei der Bebauung Hauptbahnhof Süd (Dommermuth) hat eine Abweichung vom "normalen" Weg eines öffentlichen Wettbewerbs - wie wir finden zurecht - für ein Befremden und Verärgerung in der Stadtgesellschaft geführt. […] Wir würden darum bitten, den normalen Verfahrensweg zu wählen.“

Nach ca. 15 Monaten und wiederholtem Nachfragen, erhielten die Fraktionen am 31.01.23 die Antwort des Dezernat 1: „Das Planverfahren Fiduciastraße 2-10 ist noch in der Phase der Vorgespräche. Es ist hier vorgesehen, ein hochkarätig besetztes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.“
 

a) Frage: Fanden, im Vorfeld der Anfrage von OB Mentrup, Gespräche zwischen OB Mentrup bzw. der Stadtverwaltung und Vertreter*innen der Firmengruppe statt?

b) Frage: Wann fanden diese statt? Wer war an diesen Gesprächen beteiligt? Was waren die Inhalte?

c) Frage: Aus welchen Gründen fragte OB Mentrup bei den Fraktionen bezüglich eines verkürzten Verfahrens nach?

d) Frage: Warum wollte OB Mentrup von seiner Zusage anlässlich des Projekts Hauptbahnhof Süd - Dommermuth abweichen, dass zukünftig bei vergleichbar Bauprojekten Architekturwettbewerbe einem städtischen Bebaungsplanverfahren vorgeschaltet werden sollten? Oder gab es aus Sicht der Stadtverwaltung eine solche Zusage nicht?
 

Begründung:

Die Stadt sollte große Bauprojekte im Wohnungsbereich, für kulturelle als auch gewerbliche Zwecke zum Nutzen der Stadtgesellschaft planen und durchführen. Häufig sind aus Sicht der Linken Fraktion Ziele eines solchen Allgemeinwohls, eines Nutzens für die Stadtgesellschaft nicht gut mit den Profitinteressen von privaten Immoblienunternehmen in Einklang zu bringen.

Laut BNN vom 15.07.19 betont Herr Gröner, dass er andere große Bauprojekte nie hätte bauen dürfen, „wenn [er] nicht in der Loge immer wieder mit den Bürgermeistern nach einer Lösung gerungen hätte. Da hätten wir 6 Jahre gebraucht, um die gleichen Termine auf Ämtern zu schaffen.“

Angesichts solcher öffentlich bekannten Ansagen, wollen wir mit dieser Anfrage klären, ob die zuständigen Bürgermeister*innen bei den angeführten Projekten mit der Gröner Firmengruppe mit besonderer Sorgfalt auf Einhaltung der vorgegebenen Verwaltungsabläufe geachtet haben. Die Linke-Fraktion wünscht eine größere Transparenz der Arbeit der Dezernatsleitungen bei strategischen Bauprojekten gegenüber der Stadtöffentlichkeit.


Unterzeichnet von:

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE
Mathilde Göttel
Karin Binder
Lukas Arslan