Erstellung eines Konzepts für eine kommunale Ausstellungsvergütung für Bildende Künstler*innen

Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen:

Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie Bildenden Künstler*innen, die für kommunale Einrichtungen oder städtisch geförderte Ausstellungen tätig werden, vergütet werden können.

In dem Konzept sollen folgenden Eckpunkte berücksichtigt werden:

1. Bildende Künstler*innen, die für kommunale Einrichtungen oder städtisch geförderte Ausstellungen tätig werden, erhalten folgende Mindestausstellungsvergütungen:

Einzelausstellung (1-2 Künstler*innen):                    mindestens €1.500/Künstler*in

Kleingruppenausstellung (3-9 Künstler*innen):        mindestens €500/Künstler*in

Gruppenausstellung (ab 10 Künstler*innen):           mindestens €250/Künstler*in

2. Die Vergütung erfolgt nicht über den Etat der jeweiligen Einrichtung, sondern über einen gesonderten Fonds. Die dafür nötigen Mittel werden von der Verwaltung ermittelt und in diesen Topf eingestellt.

3. Die Einrichtungen können jederzeit zusätzlich eigene Honorare auszahlen und sind dazu auch angehalten. Auch Vergütungen für die inhaltliche und tätige Mitarbeit der Künstler*innen an Konzept und Umsetzung der Ausstellung sollen entlohnt werden. Galerien und Orte, die sich vorrangig dem Verkauf der Arbeiten widmen, sind von diesem Etat ausgenommen.

4. Als Kunstwerke sind alle Äußerungen von an einer (kuratierten) Ausstellung beteiligten Künstlerinnen und Künstler zu verstehen.

 

Begründung:

Mit der Ausstellungsvergütung wird die zeitlich beschränkte Nutzung einer unveräußerten künstlerischen Arbeit vergütet - das Aushandeln eines privatrechtlichen Honorars bleibt davon unbenommen. Bisher wurde eine solche Vergütungsrichtlinie in Halle an der Saale, sowie in den Ländern Berlin, Hamburg, Brandenburg eingeführt. Dort wurden beispielsweise Budgets für Ausstellungshonorare im Haushalt bzw. im Rahmen eines Fonds sowie Richtlinien über die Höhe der Vergütungen geschaffen, die kommunale Galerien bzw. Kunsteinrichtungen an Künstler*innen vergeben müssen.

Während es bei Theaterschaffenden und Musiker*innen ganz selbstverständlich ist, dass die öffentliche Aufführung ihrer Werke finanziell honoriert wird, geschieht dies bei Bildenden Künstler*innen vielfach nicht. Anders als in anderen Sparten, gibt es darüber hinaus auch keine urheberrechtliche Verpflichtung. Das Argument, eine Ausstellung würde sich über verbesserte Verkaufsmöglichkeiten schon refinanzieren, zielt an der Realität der meisten Bildenden Künstler*innen vorbei. Aus den Verkäufen von Kunstwerken lässt sich selten ein Lebensunterhalt bestreiten: bei einer Umfrage des BKK im Jahr 2016 waren es zwei Drittel aller Künstler*innen, die mit Verkäufen weniger als 5.000,-€ pro Jahr verdienen konnten. Der Kunstmarkt allein kann die Vielfalt der künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten, die zum Teil schwer kommerzialisierbar sind, nicht lebendig halten.

Der große öffentliche Mehrwert, der durch die urheberrechtliche, geistige und materielle Leistung Bildender Künstler*innen entsteht, muss finanziell entlohnt werden. Wenn Kunst in Ausstellungen goutiert und genossen wird, die sich nicht primär dem Verkauf von Arbeiten widmen, muss diese Tätigkeit vergütet werden.

Momentan ist eine Ausstellungstätigkeit für viele Bildende  Künstlerinnen und Künstler  ein  Zuschussgeschäft. In der Umfrage gab nur jede*r fünfte Befragte an, eine, meist geringe, Ausstellungsvergütung durchsetzen zu können. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, weswegen die Verhandlungsmacht bildender  Künstlerinnen und Künstler  in der  Realität viel zu gering ist, um  den Veranstalter*innen auf  Augenhöhe  entgegentreten zu können. Wenn überhaupt eine Vergütung gezahlt wurde, schätzte mehr als jede*r Zweite sie als nicht kostendeckend ein: Denn Reise- und Transportkosten, sowie Auf- und Abbau müssen vielfach selbst bezahlt wer-den. Künstler*innen dürfen nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben. Sonst wird Bildende Kunst zunehmend eine Tätigkeit, die sich nur Wohlhabende leisten können, oder Menschen, die durch Zweitberufe oder dritte Quellen versorgt werden.

Bei einer (Mindest-)Vergütung geht es aber noch um mehr als das, nämlich eine finanzielle Anerkennung der künstlerischen Arbeit, die hinter einem Kunstwerk steckt, um eine gerechte Bezahlung. Angesichts der unschätzbaren Bereicherung für die ganze Stadtgesellschaft, ist eine Ausstellungsvergütung eine Möglichkeit, für diesen Beitrag etwas zurück zu geben.

 

Unterzeichnet von:
Mathilde Göttel
Lukas Bimmerle