Aktuelles

Antrag: Einführung eines Monitoring von Wohnungsinseraten auf die Miethöhe

Die Linke Fraktion

Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen gehört zu einem der drängendsten Problemen für die Stadtgesellschaft in Karlsruhe. Mieten, die einen Großteil des Einkommens ausmachen, sind Alltag für immer mehr Mieter*innen. Rechtlich vorgeschriebene Mietpreishöhen werden dabei teilweise deutlich überschritten. Wir haben einen Antrag gestellt, in dem wir ein "Mietenmonitoring“ für Wohnungsangebote in Internet fordern.

In Freiburg bereits genutzt, bietet es eine einfache Möglichkeit für die Stadt auf Vermieter*innen zuzugehen, die entgegen gesetzlicher Vorgaben überhöhte Mieten bis hin zu Fällen von Mietwucher verlangen.

Der Verdacht auf eine „Mietpreisüberhöhung“ ist gegeben, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Für den Verdacht auf Mietwucher muss die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50 Prozent überschreiten.

In Karlsruhe gilt zusätzlich die so genannte Mietpreisbremse. Diese regelt, dass in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Die so genannte Mietpreisbremse wird schon durch einige konzeptionelle Mängel ihrem Namen nicht gerecht. Wenn ihre Einhaltung kaum überprüft wird, ist sie endgültig zahnlos. Denn bisher sind es betroffene Mieter*innen selbst, die eine Einhaltung einklagen müssen.

Mit einem Mietmonitoring könnte die Stadt tätig werden, um die Einhaltung rechtlich vorgeschriebener Miethöhen zu unterstützen.

Unseren ANtrag samt Begründung könnt ihr hier nachlesen.