Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 30 der Gemeinderatssitzung am 24.03.20 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Abweichend von der Vorlage der Stadtverwaltung, wird die Voruntersuchung für den Beschluss einer Erhaltungssatzung zum Milieuschutz für die Südstadt vorgezogen, eine Entscheidung und ggfs. der Beschluss einer Satzung soll zeitnah bis zum 2. Halbjahr 2020, abgestimmt auf die Haushaltsberatungen für 2021/2022 erfolgen.

2. Mögliche zu erwartende Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beschluss entstehen, werden in die Haushaltsberatung des Doppelhaushalts 2021/2022 einbezogen.

    Begründung:

    1. Die Sachlage in der Südstadt stellt einen deutlich stärkeren und offensichtlicheren Handlungsdruck als in anderen Karlsruher Stadtteilen dar. Die Gründe für den interfraktionellen Antrag von KULT, GRÜNE, FDP und DIE LINKE vom Mai 2019 wurden u.a. durch eine Befragungsaktion der Bürgergesellschaft Südstadt nochmals bestätigt. Es gibt einen Gentrifizierungsdruck in der Südstadt durch Verkäufe von Gebäuden und hohe Mietsteigerungen. Besonders im Bereich der Augartenstraße hat ein Investor bereits in größerem Umfang kritische Tatsachen geschaffen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, zeitnah zu handeln und eine Erhaltungssatzung für die Südstadt auf den Weg zu bringen. Damit wird ein Beitrag geleistet, den einzigartigen Charakter der Südstadt, als multikulturellen und sozial durchmischten Stadtteil zu erhalten. Millieuschutz erfordert grundsätzlich eine Quartiersbezogene Betrachtung und sollte deshalb auch differenziert im Hinblick auf die derzeitige Bevölkerung in den jeweiligen Stadtteilen und Wohnquartieren untersucht werden. Eine gesamtstädtische Untersuchung abzuwarten, erscheint nicht stichhaltig, da dies weitere Schritte in der Südstadt erheblich verzögern würde.
    2. Die Voruntersuchungen für die Südstadt können schneller abgeschlossen werden als in der Gesamtstadt, da erste Erhebungen bereits mit der Befassung im letzten Jahr begonnen wurden. Weitere Informationen und Daten wurden vom Bürgerverein Südstadt bereits im November letzten Jahres an die Stadtverwaltung, mit der Zusage diesen Informationen nachzugehen, übergeben. Die Voruntersuchung kann priorisiert fortgesetzt werden und bereits vor einer gesamtstädtischen Analyse abgeschlossen und im Planungsausschuss vorgestellt werden.
    3. Von Seiten der Verwaltung wird betont, dass mit dem Beschluss einer Milieuschutzsatzung ein umfangreicher Kosten- und Personalaufwand entsteht. Wenn zeitnah gehandelt werden soll, muss eine erforderliche Personalstelle sowie ggfs. weiterer entstehender finanzieller Aufwand in den kommenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

     

    Mathilde Göttel, Karin Binder – DIE LINKE.

    Lüppo Cramer – KAL / Die Partei