Ergänzungsantrag zu TOP 39: Überführung von privaten Parkhäusern in die öffentliche Hand

Die Verwaltung wird beauftragt, dass sie darlegt

1. welche voraussichtlichen Entschädigungsansprüche bei einem Auslaufen der jeweiligen Vertragslaufzeit die Betreiber der genannten Parkhäuser gegenüber der Stadt hätten.

2. ob der Weiterbetrieb der genannten Parkhäuser nach Ende der Erbpachtverträge durch die öffentliche Hand z.B. die Fächer GmbH eine Alternative darstellen könne.

3. welche Parkhäuser auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet betrieben werden.

 

Begründung:

Nach Ende der Erbpachtverträge würden sich für die Stadt aus unserer Sicht enorme Vorteile ergeben, falls sie die Parkhäuser, nach Bezahlen der Entschädigungsansprüche, beispielsweise durch die Fächer GmbH fortführen lassen könnte. Damit würde ein hohes Maß an Flexibilität zur konzeptionellen Umgestaltung einhergehen.  Falls sich etwaige Parkhäuser auf privaten Grundstücken befinden, sollten diese nach Möglichkeit ebenfalls in die öffentliche Hand überführt werden und in ihrer Nutzung umgewidmet werden.

 

Unterzeichnet von:
Lukas Bimmerle
Karin Binder
Mathilde Göttel