Ergänzungsantrag - Grundsatzentscheidung zu kommunalen Reinigungsleistungen

Interfraktioneller Ergänzungs- / Änderungsantrag

Grundsatzentscheidung zu kommunalen Reinigungsleistungen und der Übernahme von zusätzlichen Reinigungskräften in städtische Beschäftigungsverhältnisse

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Das derzeitige Verhältnis von 26% Eigenreinigung durch städtischen Reinigungskräfte und 74% Fremdreinigung bei der Unterhaltsreinigung städtischer Gebäude wird zunächst beibehalten und nicht wie in der Vorlage 2022/0679 vorgesehen auf 20% Eigenreinigung abgesenkt.

  2. Im Gegenteil sollen die Unterhaltsreinigungen in städtischen Gebäuden mittelfristig auf mindestens 50% der Flächen von städtischen Mitarbeiter*innen in Eigenreinigung erbracht werden. Das entspricht voraussichtlich 137 – 140 Vollzeit-Äquivalenten an städtischen Mitarbeiter*innen.

  3. Vor allem Gebäude mit Besucherkontakt, vor allem Schulen, Kitas und Jugendhäuser, sollen künftig vorrangig von festangestellten, städtischen Mitarbeiter*innen gereinigt werden.

  4. Dies soll schrittweise umgesetzt werden. Dazu werden bisher bestehende Werkverträge zum jeweils nächstmöglichen Termin beendet bzw. laufen aus. Die Stadtverwaltung erstellt dem Gemeinderat eine Übersicht der auslaufenden Verträge.

  5. Wo die Möglichkeit zur Übernahme von Beschäftigten der Dienstleistungs-firmen besteht, erhalten die Mitarbeiter*innen Beschäftigungsangebote der Stadt und werden in kommunale Arbeitsverhältnisse übernommen.

  6. Ein eigens für den Bereich der Gebäudereinigung zu schaffendes Qualitätsmanagement muss personell so ausgestattet werden, dass nicht nur die Reinigungsleistung des internen und externen Personals geprüft wird, sondern auch zumindest stichprobenartig einmal jährlich die Einhaltung arbeitsvertraglicher, tariflicher Standards durch die Dienstleistungsfirmen geprüft werden kann.

 

Begründung/Sachverhalt:

Klagen über mangelnde Sauberkeit werden nicht nur von Eltern und Schüler*innen in den Schulen und Kitas geäußert. Auch die Beschäftigten der Stadtverwaltung äußern gegenüber ihrem Personalrat immer wieder Kritik an der Reinigungsleistung von Fremdfirmen.

Wie aus der Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zu erfahren ist, gibt es diese Klagen nicht nur in Karlsruhe. Im Gegenteil werden in anderen Kommunen gute Erfahrungen gemacht mit den in städtische Dienste zurückgeholten Reinigungskräften. Damit steigt zum einen die Zufriedenheit der städtischen Mitarbeiter*innen und die der Bürger*innen.

Neben der Qualität der beauftragten oder in Eigenarbeit erbrachten Reinigungsleistungen sollte aber auch der Schutz der arbeitenden Menschen vor Altersarmut für die Stadtverwaltung einen sehr hohen Stellenwert haben. Deshalb sind für uns als Gemeinderat Beschäftigungsverhältnisse mit gesicherten Ansprüchen auf Leistungen aus der Sozialversicherung, insbesondere den Ansprüchen auf existenzsichernde Rentenzahlungen eine Verpflichtung.

Insbesondere im Bereich der Gebäudereinigung ist diese Alterssicherung nicht gewährleistet, da auch in einem Vollzeitarbeitsverhältnis der Tarifliche Mindestlohn der Branche nicht vor Altersarmut schützt.

Die Equal-Pay-Regelungen und andere Beschlusslagen des Gemeinderats erfordern im Sinne der Arbeitnehmer*inneneine Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen, um die Einhaltung tariflicher Standards zu gewährleisten. Dabei sollte auch in Erfahrung gebracht werden, wie viele der externen Reinigungskräfte von ihren Firmen in geringfügigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Die Anzahl sollte zumindest schrittweise abgebaut und in gesicherte Beschäftigung überführt werden.

Bei künftigen Ausschreibungsverfahren sollte deshalb in die Vergabekriterien aufgenommen werden, dass die Ausführung der Arbeiten vorwiegend mit vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen oder zumindest qualifizierten sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten und nicht überwiegend über Arbeitskräfte in Minijobs erfolgt.

 

Unterzeichnet von:

Karin Binder, Mathilde Göttel, Lukas Bimmerle, Fraktion DIE LINKE

Lüppo Cramer, Michael Haug, Rebecca Ansin, Max Braun, KAL / Die Partei