DIE LINKE fordert Weiterbezahlung von freiberuflichen Lehrkräften durch Träger von Integrations- und Berufssprachkursen

Auf der Grundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) haben Träger von Integrations- und Berufssprachkursen die Möglichkeit, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis zu 75% der bisherigen Zahlungen auch in den Ausfallzeiten aufgrund der Corona-Epedemie zu beantragen. Das BAMF stellt den Trägern frei, auch die freiberuflichen Lehrkräfte anteilig zu vergüten.

Deshalb fordern die Mandatsträger*innen der Partei DIE LINKE in den Kreistagen Landkreis Rastatt und Karlsruhe sowie im Gemeinderat Karlsruhe die Träger dringend auf, diese Mittel zu beantragen und an die vom Ausfall betroffenen Lehrkräfte auszuzahlen.

„Wir alle wissen, dass gerade die soloselbständigen Lehrkräfte in den laufenden Verträgen keinerlei Ansprüche auf Ausfallhonorare haben und dadurch in existentielle finanzielle Nöte geraten sind“, sagt Dieter Balle Mitglied des Kreistags Landkreis Rastatt.

Die von der Bundes- und Landesregierung ausgelobte Corona-Soforthilfe greift bei den meisten soloselbständigen Lehrkräften nur unzureichend, weil in erster Linie Betriebsausgaben als zuschussfähig anerkannt werden, die bei Sprachlehrer*innen meist nicht gravierend zu Buche schlagen.

Neben der angesprochenen Hilfe in der aktuellen Krisenlagen muss es aber auch um zukünftige strukturelle Verbesserungen für Soloselbständige im Bildungsbereich gehen. Die meisten sind keine Hobby-Lehrer, sondern gut ausgebildete Lehrkräfte mit Hochschulabschluss und diversen Zusatzqualifikationen für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Und sie sind von diesen Einkommen existenziell abhängig.

„Diese Lehrer*innen tragen dazu bei, dass nach Deutschland eingewanderte Menschen hier sprachlich und gesellschaftlich integriert werden. Sie bestreiten fast zu 100 % die Integrations- und Berufssprachkurse der Volkshochschulen und der anderen Träger. Diese gesellschaftlich wichtige Arbeit sollte in Zukunft auch durch einen sozialversicherungsrechtlichen Status gewürdigt werden, z.B. in Form von regulären Beschäftigungsverhältnissen mit Vergütungen, die zumindest an den TVöD angelehnt werden“, äußert sich abschließend die Karlsruher Stadträtin Karin Binder.