Antrag: Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine

Der Gemeinderat möge folgendes beschließen:

  1.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neugestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine mit folgenden Zielsetzungen vorzunehmen:
  • Soziale Staffelung der Gebühren nach Einkommenshöhe und Haushaltsgröße
  • Berücksichtigung ökologischer Kriterien wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine kontinuierliche Gebührenanpassung über die nächsten Jahre festzulegen, die den Aspekt des Klimaschutzes, den entsprechenden Wert des öffentlichen Raumes sowie die Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt.  

3.  Die Stadtverwaltung legt dar, welche zusätzlichen Einnahmen durch eine Neuregelung der Gebühren für das Anwohnerparken erzielt werden könnten.

Begründung:

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat im November 2020 die Neuregelung der Zuständigkeit über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für Anwohnerparkscheine angekündigt. Dies hat auch das Verkehrsministerium auf Anfrage der SPD im Dezember 2020 bestätigt (siehe: www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9272_D.pdf).

In der Antwort des Verkehrsministeriums wird auf die Veränderungen durch die am 4. Juli 2020 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG – BGBl. I 2020, 1528) hingewiesen. Nunmehr können in den Gebührenordnungen der Länder für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für Bewohner*innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel neben dem Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen angemessen berücksichtigt werden. Nach

§ 6 a Absatz 5 a Satz 5 StVG können die Länder diese Ermächtigung in Form einer Delegationsverordnung an die Kommunen übertragen, welche künftig die Festsetzung der  Gebühren - orientiert  an  den  jeweiligen  örtlichen  Gegebenheiten - auch der Höhe nach festlegen sollen können.

Wir als Fraktion DIE LINKE sehen in der Neuregelung der Gebührenordnung des Anwohnerparkens im Zusammenspiel mit einer Ausweitung des Anwohnerparkens ein wichtiges Steuerungsinstrument für die notwendige sozial-ökologische Verkehrswende. Wichtig ist uns dabei vor allem, dass soziale Faktoren, wie Einkommenshöhe oder Haushaltsgröße, und ökologische Faktoren, wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie, bei der Aufstellung einer neuen Gebührenordnung berücksichtigt werden. Halter*innen eines SUVs mit einem Verbrennermotor sollten stärker finanziell belastet werden als Halter*innen eines Kleinwagens mit E-Antrieb. Beide haben unterschiedliche Anforderungen an die Größe des Parkraums, den sie für sich beanspruchen sowie eine unterschiedliche Umweltbilanz. Auch sollten Halter*innen, die sich kein neues, modernes Auto mit E-Antrieb leisten können oder Familien mit vielen Kindern und notwendigerweise größerem Auto finanziell bei der Neuregelung der Gebührenordnung des Anwohnerparkens berücksichtigt werden.

 

Unterzeichnet von:

Lukas Bimmerle

Mathilde Göttel

Karin Binder