Antrag: Keine Rückzahlung für Differenzbeträge beim 9-Euro-Ticket für ALG-II Empfänger*innen

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung verhandelt mit dem Jobcenter darüber, bei ALG-II-Empfänger*innen auf die Rückforderung der Differenzbeträge zwischen der Förderung für Mobilität und den verringerten Kosten für das 9-Euro-Ticket zu verzichten.

Begründung:

In vielen Bereichen steigen die Kosten für die Menschen in Deutschland, insbesondere Menschen mit geringem Einkommen sind davon betroffen. Als eine Maßnahme dagegen hat die Bundesregierung für 3 Monate ein 9-Euro-Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr eingeführt, um hier eine Entlastung zu schaffen. Einzelne Bundesländer und Jobcenter haben, wie aus der öffentlichen Berichterstattung zu vernehmen ist, daraufhin Menschen in ALG-II-Leistungsbezug dazu aufgefordert, die Differenzbeträge zwischen Förderung für Mobilität und dem vergünstigten Ticketpreis nachzuzahlen. Dies steht im Widerspruch zur Zielsetzung des 9-Euro-Tickets.Laut Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut ist für die Rückforderung nicht das Land verantwortlich, sondern die Jobcenter in den Kommunen. Daher ist hier die kommunale Politik in der Pflicht mit den Jobcenter entsprechend dafür zu sorgen auf die Rückforderung zu verzichten.

Außerdem halten wir den bürokratischen Aufwand für diese Rückforderungen für absolut unverhältnismäßig und vermutlich teurer als den Verzicht darauf, da die rückerstatteten Kosten diesen Aufwand nicht decken würden.

 

Unterzeichnet von:
Lukas Bimmerle, Karin Binder, Mathilde Göttel