Anfrage: Regelungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund von Covid-19 bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben

Am 1. April 2020 trat der gemeinsam von ver.di, dbb Tarifunion und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beschlossene Covid-19-Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes in Kraft. Eine Normalisierung im Bereich der kommunalen Arbeit trat bisher nicht ein, weshalb die Anwendung des Tarifvertrags zum 31.12.2021 verlängert wurde. Durch das Fortdauern der Pandemie und dem von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown ist davon auszugehen, dass viele kommunale Betriebe bis Ende 2021 von Kurzarbeit oder den Folgen dieser betroffen sein werden. Gleichzeitig sind diejenigen Mitarbeitenden von Betrieben, die nicht in Kurzarbeit sind, einer erhöhten Gefahr bzgl. einer Ansteckung mit Covid-19 ausgesetzt. Der verpflichtende Aufruf der Bundesregierung an die Arbeitgeber Home-Office zu ermöglichen, gilt auch für den öffentlichen Dienst und sollte dementsprechend zügig umgesetzt werden, um Mitarbeiter*innen in kommunalen Betrieben und Bereichen bestmöglich vor einer Covid-19 Ansteckung zu schützen.

Folgende Fragen ergeben sich für uns aus dem vorliegenden Sachverhalt:

  1. In welchen Bereichen des kommunalen öffentlichen Dienstes, wie z.B. in der Verwaltung, in sozialen Diensten, in der Kinderbetreuung, aber auch in eigenwirtschaftlichen städtischen Betrieben fand und findet seit Inkrafttreten des „Covid-19-Tarifvertrags“ am 1. April 2020 Kurzarbeit statt? Bitte um genaue Auflistung mit Bereich/Betrieb, Zahl der betroffenen Beschäftigten und Dauer (Beginn und Ende) der Kurzarbeit. Darüber hinaus bitten wir um folgende Informationen:
  • Was war/ist jeweils der betriebsbedingte Grund für die angeordnete Kurzarbeit? Wie hoch war der tatsächliche Arbeitsausfall in dem einzelnen Bereich und wie hoch waren die Einkommensverluste der Beschäftigten über die Dauer insgesamt und auf den Monat berechnet?
  • Fand/findet eine Beteiligung des Personalrates bzw. Betriebsrates vor Einführung von Kurzarbeit statt? Gibt es in den jeweiligen Bereichen Betriebsvereinbarungen oder andere Regelungen zur Kurzarbeit und einem Ausgleich der damit verbundenen Nachteile für die Beschäftigten?
  • Wurde der Abbau von Zeit-Guthaben oder Urlaub vor Beginn von Kurzarbeit durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht?
  • Kam/kommt es während der Kurzarbeit zu Mehrarbeit und Überstunden? Bitte auflisten, in welchen Behörden, städtischen Einrichtungen oder Betrieben.
  • In welchen Bereichen / Einrichtungen oder städtischen Betrieben kam die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 95 Prozent (für die EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz (für TV-N wertgleiche Anpassung), wie es der „Covid-19-Tarivertrag vorsieht, nicht zum Tragen – weshalb nicht?
  • Kam es während der Kurzarbeit zu betriebsbedingten Kündigungen bzw. sind im Laufe der weiteren Monate betriebsbedingte Kündigungen zu erwarten bzw. geplant? Bitte um Auflistung mit Bereich/Betrieb und Anzahl der (geplanten) Kündigungen. Was gedenkt die Stadt/ gedenken die städtischen Eigenbetriebe zu tun, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden?

2. Welche Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden in den Bereichen/Betrieben des kommunalen öffentlichen Dienstes realisiert, die nicht in Kurzarbeit sind?

  • Wird Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben, im Home-Office zu arbeiten? In welchen Bereichen wird dies nach welchen Regelungen realisiert? In welchen Bereichen gibt es den Wunsch von Beschäftigten nach Home-Office, der nicht umgesetzt wurde und warum nicht? Bitte um jeweilige Auflistung.
  • Werden beispielsweise in kommunalen Kitas Möglichkeiten zum Home-Office z.B. für spezielle Tätigkeiten, wie Elterngespräche oder konzeptionelle Tätigkeiten, wie Dokumentation usw., angeboten?
  • Werden Medizinische Masken und FFP-2-Masken für alle nicht im Home-Office Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge kostenfrei bereitgestellt? Wie wird die Bereitstellung realisiert?
  • Wie und ab wann wird die von der Landesregierung kürzlich beschlossene kostenlose Covid-19-Testung für Lehrer*innen an Grundschulen Erzieher*innen an Kitas und weiteren Personen im Bereich der Bildung und Erziehung umgesetzt?
  • Gibt es eine Medizinische Maskenpflicht auf Kita- oder Schulgeländen für alle Externen (Eltern, Handwerker*innen usw.)? Wenn nein, weshalb nicht und wann wird dies eingeführt?
  • Haben Erzieher*innen in den Kitas der Stadt Karlsruhe die Möglichkeit „Maskenpausen“ einzulegen? Wenn ja, wie oft und wie lange sind diese Pausen? Werden die Pausen als Arbeitszeit gewertet?
  • Nach welchen Kriterien werden Kinder in die Notbetreuung aufgenommen? Gibt es eine Nachweispflicht der Eltern - welche? Gibt es einen Mehrbedarf an Notbetreuungsplätzen, der von der Stadt nicht abgedeckt werden kann?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Gruppen in Kitas, wie eigentlich vorgesehen, möglichst klein zu halten? 
  • Wie, wann, wie oft und mit welchen Geräten wird die Luftqualität in städtischen Kitas und Grundschulen gemessen?
  • Welche Möglichkeiten des Luftaustausches und der Filterung stehen in städtischen Kitas und Grundschulen zur Verfügung, wenn die Grenzwerte überschritten sind?
  • Wie viele Einrichtungen, Kitas und Schulen, verfügen inzwischen über Filtergeräte? Wie viele Geräte werden noch benötigt, um alle Kitas und Klassenzimmer damit auszustatten? Welche Kosten entstehen der Stadt pro Gerät und in Summe pro Einrichtung?

Unterzeichnet von:
Kartin Binder
Lukas Bimmerle
Mathilde Göttel