Änderungsantrag zu TOP 5: Karlsruher Nachhaltigkeitsbericht 2021

Der Gemeinderat möge beschließen, dass Punkt 2 wie folgt geändert wird:

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Nachhaltigkeitsziele in den Handlungsfeldern konsequent weiterzuverfolgen, in denen es bereits konkrete städtische Zielvorgaben und Strategien gibt (z.B. Klimaschutzkonzept 2030). In den Bereichen, in denen noch keine konkreten Strategien und Nachhaltigkeitsziele definiert sind, sollen diese mittelfristig entwickelt und wesentliche Maßnahmen benannt werden. Eine zentrale Steuerung städtischer Nachhaltigkeitsziele kann nur mit zusätzlichem Personal umgesetzt werden. Hierzu notwendige Mittel werden aus den Mitteln für die Umsetzung des Karlsruher Klimaschutzkonzepts 2030 verwendet.

 

Begründung:

Damit der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht selbst auch nachhaltig ist – also die Zielsetzungen umgesetzt werden können -, bedarf es personeller Ressourcen. Diese sind auch notwendig zur Koordinierung und Steuerung der vielen dezentralen Einzelmaßnahmen. Der Bericht empfiehlt konkret „die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsbüros mit einer Stabstelle Nachhaltigkeit“, die „den Überblick über bestehende Nachhaltigkeitsaktivitäten der Stadtverwaltung hat, den Prozess koordiniert, ein internes Netzwerk aufbaut, bei Bedarf Schulungen zur Thematik anbietet und die strategische Ausrichtung im Blick behält“. Da im Bericht die positiven Auswirkungen einer Nachhaltigkeitsstrategie auf die CO2-Reduktion beschrieben werden, und dadurch ein wichtiger Teil für die Erreichung der Klimaneutralität unserer Stadt und Verwaltung geleistet werden kann, fordert unsere Fraktion die Mittel zur Schaffung der benötigten personellen Unterstützung aus dem für das Klimaschutzkonzept beschlossenen Aufwuchs auszuweisen.

 

Unterzeichnet von:

Karin Binder

Lukas Bimmerle

Mathilde Göttel