Änderungsantrag zu TOP 10: Erweiterte Außenflächen für die Gastronomie kurz- und langfristig erhalten

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Stadtverwaltung verlängert die Sondergenehmigung für die Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen um ein weiteres Jahr bis 31. März 2023. Dies ist aufgrund der Gefährdung vieler Menschen durch die weiter hohen COVID-Infektionszahlen notwendig.

2. Ausgenommen von dieser Verlängerung der Sondergenehmigung ist die Nutzung der Heizstrahler.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Zwischenzeit eine Einzelfallprüfung jeder erweiterten Außenfläche vorzunehmen, und dabei zu prüfen, ob eine dauerhafte Einrichtung - z.B. durch eine Umwidmung des Parkraums - möglich ist. Eine Einschränkung von Mindest-Gehwegbreiten soll nicht erfolgen.

4. Dem Gemeinderat wird das Ergebnis dieser Untersuchung vorgelegt und im Einzelfall begründet, wieso eine Fläche nicht umgewidmet werden konnte. Falls eine permanente Umwidmung insbesondere von Parkflächen möglich ist, soll dies von der Verwaltung umgesetzt werden.

Begründung:

Die Antwort der Stadtverwaltung auf die vorliegenden Anträge der FDP und FW/Für Karlsruhe macht deutlich, dass die Ablehnung der Anträge vor allem politisch begründet ist Anhand der Lockerungen der Landesregierung zu begründen, dass hier kein Bedarf besteht, ist aus unserer Sicht nicht angemessen. Am 24.3 hat das Robert-Koch-Institut die Rekordzahl von 1,5 Millionen Corona-Fälle gemeldet., die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bundesweit aktuell um 1700, in Karlsruhe um 2000. Die Gefahr der Ansteckung durch Covid 19 ist weiter hoch. Wissenschaftler*innen warnen weiterhin davor, dass es weder einen infektionsfreien Sommer gibt, noch dass es im Winter weiter zu einer Beschleunigung der Ausbreitung kommt. Karlsruhe und die kommunale Politik müssen dementsprechend verantwortlich handeln.Die Aufrechterhaltung der erweiterten Außengastronomieflächen ist weiterhin geboten, um bei Aufrechterhaltung der Gastronomie die Bevölkerung vor Corona-Infektionen bestmöglich zu schützen.

Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, in der Zwischenzeit zu untersuchen, ob und wie eine dauerhafte Umwidmung öffentlicher Flächen – insbesondere von angrenzenden Parklächen – möglich ist und soll die Ergebnisse dieser Untersuchung dem Gemeinderat zur Entscheidung z vorlegen.

Unterzeichnet von:
Lukas Bimmerle
Mathilde Göttel
Karin Binder