Änderungs- / Ergänzungs-Antrag zu Top 9 der Gemeinderatssitzung am 26.04.22 „Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine“ Vorlage Nr. 2022/0381

Der Gemeinderat beschließt Änderungenund Ergänzungen in Ziffer 2. des Beschlussantrags:

Änderung:  

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.Juli 2022 im Rahmen der in Ziffer 7 dargestellten zusätzlichen Auswirkungen, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Verträge für die vorläufigen Unterkünfte und Anschlussunterbringungen für die Geflüchteten abzuschließen, die erforderlichen Beschaffungen und die Beauftragung von Dienstleistungen im Rahmen der von Bund und Land zu erstattenden Aufwendungenund darüber hinaus auch der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteldurchzuführen und den nicht durch stadtinterne Umschichtungen zu behebenden Personalbedarf durch Zeitarbeit und Einrichtung überplanmäßiger Stellen abzudecken.

Ergänzung:

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat und den zuständigen Gremien umgehend dar, welche Maßnahmen durch kommunale Mittel und welche Maßnahmen voraussichtlich durch Landes- bzw. Bundesmittel finanziert bzw. ausgeglichen werden sollen.

Absehbare Überschreitungen der geplanten Mittel für Maßnahmen und Projekte wie auch auftretende Engpässe in der Finanzierung, weil die aufgewendeten Mittel von Bund und Land nicht in geplanter Höhe erstattet werden, sind dem Gemeinderat und seinen Gremien unverzüglich erneut zur Beratung vorzulegen.

Dies gilt insbesondere, wenn dadurch Maßnahmen und Projekte aus anderen Bereichen der Sozial- und Jugendbehörde, der Wohnungslosenhilfe, der Ausländerbehörde oder der Flüchtlingshilfe in der Finanzierung gefährdet werden könnten und eine Abwägung erforderlich machen, was kurz- und mittelfristig mit kommunalen Mitteln weiter gefördert werden kann.

Begründung erfolgt mündlich. 

 

Unterzeichnet von:

Karin Binder

Lukas Bimmerle

Mathilde Göttel