Gemeinderatsinitiativen

Anträge, Anfragen und Briefe/Schreiben sind wichtige Instrumente, mit denen wir als Fraktion unsere parlamentarische Arbeit vorantreiben können. Die entsprechenden Initiativen, die die Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe auf allen Gebieten der Politik eingebracht hat, werden auf dieser Seite aufgeführt.

In der Liste unten werden alle Initiativen nach Aktualität aufgelistet. In der Spalte rechts sind die Initiativen-Dokumente archiviert.

Aktuelle Initiativen

Antrag: Einführung der Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe

 

Der Gemeinderat möge beschließen, dass

1. die Verwaltung die Satzung für eine Verpackungssteuer nach „Tübinger Vorbild“ erarbeitet und eine Einführung bis spätestens zum 1.1.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe ermöglicht.

2. Die Steuer für nicht wiederverwendbare Verpackungen soll von den Endverkäufer*innen der Speisen und Getränke erhoben werden.

3. Die Höhe der Steuern soll wie folgt betragen: (analog zu Tübingen)

1. für jede(n) Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung 0,50 Euro

2. für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung 0,50 Euro

3. für jedes Einwegbesteck (Einwegbesteckteil oder Besteckset) 0,20 Euro

 

Begründung:

Nach langer Ungewissheit hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem Grundsatzurteil vom 24.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) entschieden, dass Kommunen mit einer Satzung eine Verpackungssteuer für Einwegverpackungen von „To-Go-Speisen und -Getränken“ erheben können. Vorreiter für solch eine Erhebung ist die Stadt Tübingen.

Als LINKE Fraktion hatten wir bereits in den vorletzten Haushaltsberatungen die Einführung der Verpackungssteuer gefordert und die Verwaltung hat dies 2 Jahre später im Rahmen der Haushaltsstabilisierung zunächst ebenfalls verfolgt, aufgrund der unsicheren Rechtslage aber ausgesetzt. Da diese unsichere Rechtslage nun entfällt, soll das Vorhaben wieder aufgenommen werden.

Die Verwaltung hatte vor der juristischen Klärung durch das Verwaltungsgericht die Einführung im Verlaufe des nächsten Doppelhaushaltes als mögliche Maßnahme vorgestellt. Eine Verschiebung bis zum 1.1.2026, wie derzeit von der Stadtverwaltung erwogen, ist nicht erklärbar, auch nicht durch enge personelle Kapazitäten durch die Grundsteueranpassungen. Seit damals haben sich keine wesentlichen Rahmenparameter verändert.

Da wir von einer ausreichend intensiven Vorbereitung seitens der Verwaltung ausgehen, halten wir eine Umsetzung bis spätestens 1.1.2025 für machbar.

Die Vorteile einer solchen Verpackungssteuer liegen auf der Hand: Die erzeugte Lenkungswirkung macht die Kosten von Einweckpackungen für die Umwelt und für den städtischen Haushalt bewusst und erzeugt eine mobilisierende Wirkung auf Gewerbetreibende und Konsument*innen für den Umstieg auf Verpackungen mit Mehrwegnutzungen. Dieser Umstieg ist für die meisten Menschen und Gewerbetreibende vergleichsweise einfach möglich – bereits heute gibt es Karlsruher Gastronomen im Stadtgebiet, die vorbildhaft vorangehen. Dies kann auch ein positiver Beitrag zum Stadtbild sein - durch weniger Pizza Kartons oder in Parkflächen oder Kaffeebecher auf den Plätzen der Stadt.

Heute trägt die Allgemeinheit die Folgeschäden und die Kosten für Einwegmüll und Umweltverschmutzung. Künftig sollen die Verursacher*innen zur Kasse gebeten werden.
 

Unterzeichnet von:
Lukas Bimmerle
Karin Binder
Mathilde Göttel