Gemeinderatsinitiativen

Anträge, Anfragen und Briefe/Schreiben sind wichtige Instrumente, mit denen wir als Fraktion unsere parlamentarische Arbeit vorantreiben können. Die entsprechenden Initiativen, die die Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe auf allen Gebieten der Politik eingebracht hat, werden auf dieser Seite aufgeführt.

In der Liste unten werden alle Initiativen nach Aktualität aufgelistet. In der Spalte rechts sind die Initiativen-Dokumente archiviert.

Aktuelle Initiativen

Antrag: Mehr Geld für das Personal am Klinikum

Wir beantragen:

  1. Der Gemeinderat spricht sich für die Zahlung einer unbefristeten Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Karlsruher Klinikums aus. Die Zulagenregelung soll unbefristet für alle bereits beim Klinikum Tätigen, als auch für kommende Neueinstellungen gelten.
  2. Für das pflegerische Personal des Karlsruher Klinikums wird eine dauerhafte Zulage realisiert durch Höherstufung um zwei Stufen innerhalb ihrer Entgeltgruppe (Regelung in TVÖD-K, §17, Abs. 4.1.) Bei Beschäftigten in der letzten Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe, wird – ebenfalls mit Bezug auf den o.g. Abschnitt des Tarifvertrags – eine dauerhafte Zulage in Höhe von 20 Prozent der Stufe zwei ihrer Entgeltgruppe beschlossen (beispielhaft dafür ist die Zulagenregelung am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart).
  3. Als Ausgleich für besondere Belastungen durch die Corona-Pandemie soll das nicht-pflegerische Personal in Form einer von der Stadt finanzierten, einmaligen Prämie in Höhe von 1500 Euro bedacht werden, dies gilt insbesondere für die Beschäftigten der KVD.
  4. Im Haushalt 2021 stellt die Stadt Karlsruhe die erforderliche Summe für die Höherstufung des Pflegepersonals am Klinikum ein, bzw. stellt die Mittel im Zuge des Verlustausgleichs für das Klinikum Karlsruhe zur Verfügung.

 

Begründung:

Bereits vor der Corona-Krise waren Pflegenotstand und Personalmangel an Kliniken ein ungelöstes gesellschaftliches Problem, das während der Corona-Pandemie noch deutlicher zutage getreten ist. Es gab einen öffentlichen, breiten Konsens hinsichtlich der stark belastenden Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Pflege- und Klinikbereich und darüber, dass sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Die Beschäftigten am Klinikum Karlsruhe waren und sind in der Corona-Pandemie in besonderer Weise belastet. Dies rechtfertigt die Einführung von Zulagen für das pflegerische Personal und die Zahlung von Prämien für alle weiteren Beschäftigten. Wir bedauern, dass es dafür vom Land bislang noch keine finanzielle Unterstützung für Krankenhausbeschäftigte gibt. Der Bund steht zumindest für die Refinanzierung der erhöhten Kosten für den Pflegebereich ein.

Besondere Belastungen bestanden und bestehen unter anderem in der besonderen Umsicht im Umgang mit Angehörigen von Risikogruppen, einer besonderen Erschwernis durch das Tragen von Schutzausrüstung und der trotz aller Schutzmaßnahmen erhöhten Ansteckungsgefahr. Dies betrifft z.B. auch das Reinigungspersonal. Auch in den Stationen, in denen keine COVID-19-Patient*innen untergebracht sind, führt die aktuelle Situation zu einer erhöhten Arbeitsbelastung, indem z.B. Personal von Normalstationen abgezogen und in den Corona-Stationen eingesetzt wurde und wird. Durch die temporäre Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen auf Bundesebene, konnte die Belegung auf Normalstationen reduziert werden.

Eine Unterscheidung zwischen pflegerisch-medizinischem Personal und Beschäftigten in den anderen Klinikums-Bereichen ist mittel- und langfristig nicht sinnvoll. Erst das Zusammenwirken aller Beschäftigten gewährleistet den Betrieb: ohne Reinigungspersonal, Verwaltung, Technik oder Labor funktioniert kein Betrieb. Pflege ist Teamarbeit! Deshalb soll allen Beschäftigten im Klinikum eine Arbeitsmarktzulage gewährt werden.

Als Gründe der Vorgewährung eines höheren übertariflichen Entgelts nennt der entsprechende Abschnitt des TVÖD-K die „Bindung qualifizierter Fachkräfte“, die „Deckung des Personalbedarfs“ und eine „regionale Differenzierung“.

Alle drei Gründe treffen im Fall des Karlsruher Klinikums zu. Die vor allem durch hohe Mieten stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in Karlsruhe machen eine regionale Differenzierung der Gehälter erforderlich. Höhere Gehälter sind Anreize sowohl zur Bindung von Fachkräften und Anreize für ausgeschiedene, rückkehrwillige Fachkräfte. (30% der Befragten der Hartmann Pflege-comeback-Studie von 2018 nennen höheres Gehalt als Anreiz zur Rückkehr in den Pflegeberuf).

Laut KHEntgG §6a gelten „Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen als wirtschaftlich“, „Für eine darüberhinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes“. Diese liegen wie dargelegt im Klinikum Karlsruhe vor.

Mit der Finanzierung der Kosten der Zulage über die GKV auf Grundlage des KHEntgG bietet sich dem Klinikum Karlsruhe eine Chance, seine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und den pflegerischen Bereich insgesamt zu stärken.

 

Erläuterungen zur Finanzierung des Antragspunkts 1)

Eine unbefristete Arbeitsmarktzulage dient, angesichts der ständig steigenden Lebenshaltungskosten in Karlsruhe, der langfristigen Gewinnung und Bindung von Personal.

Die Zulage für das pflegerische Personal kann im Rahmen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVÖD-K, §17, Abs. 4.1) umgesetzt werden. Ihre Refinanzierung kann auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG, §6a) durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt werden. Diese Zulagen können somit auf Dauer refinanziert werden.

 

Erläuterungen zur Finanzierung des Antragspunkts 3)

Die Zulage für das nicht in der Pflege tätige Personal untergliedert sich hinsichtlich ihrer Finanzierung wie folgt:

Für diejenigen Beschäftigten, für die eine Refinanzierung einer Zulage auf Grundlage des KHEntgG nicht möglich ist, ermöglicht die Stadt Karlsruhe dem Klinikum die Finanzierung einer Prämie in Höhe von 1500 Euro durch eine entsprechende Erhöhung des Defizitausgleichs. Es handelt sich dabei u.a. um die Bereiche Reinigung (Beschäftigte der KVD), Medizinisch-technische-Assistenten, Operationstechnische Assistenten, Anästhesietechnische Assistenten, und Auszubildende im Pflegebereich, sowie weitere nicht-pflegerische Kräfte auf Station.

 

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE.

Karin Binder

Lukas Bimmerle

Mathilde Göttel