Gemeinderatsinitiativen

Anträge, Anfragen und Briefe/Schreiben sind wichtige Instrumente, mit denen wir als Fraktion unsere parlamentarische Arbeit vorantreiben können. Die entsprechenden Initiativen, die die Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe auf allen Gebieten der Politik eingebracht hat, werden auf dieser Seite aufgeführt.

In der Liste unten werden alle Initiativen nach Aktualität aufgelistet. In der Spalte rechts sind die Initiativen-Dokumente archiviert.

Aktuelle Initiativen

Ergänzungsantrag zum Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße", Karlsruhe-Nordstadt Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Für das Baufeld 5 (Experimentierfeld) wird durch den Bebauungsplan keine Pflicht zur

Errichtung einer Tiefgarage / Gemeinschaftstiefgarage festgelegt.

2. Die Stadt strebt im Umlegungsverfahren prioritär die Übertragung der Baufelder 5 und 21 in

städtischen Besitz an.

3. In diesen Baufeldern (Experimentierfeldern) kommt die Konzeptvergabe und auch bereits im

Baufeld 5 bevorzugt eine Vergabe an Wohnprojekte und Baugruppen zum Tragen.

u 1.
Für das Baufeld 5 war in der ursprünglichen Auslegung des Bebauungsplans (6. Dezember 2021 bis
21. Januar 2022) kein Baurecht zum Bau einer Tiefgarage vorgesehen. Dies wurde mit dem aktuell
vorgelegten Plan geändert. Die ursprüngliche Planung hatte aus unserer Kenntnis eine klare Absicht:
Der Bau einer Tiefgarage würde die Baukosten stark verteuern. Für gemeinwohlorientierte
Wohnprojekte, die gerade auch Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen schaffen
wollen, könnte dies eine Verwirklichung von Projekten unter Umständen unmöglich machen.
Zudem würde die Möglichkeit zum Bau einer Tiefgarage das Baugrundstück für vermögende
Bauherren und spätere Wohnungseigentümer*innen attraktiver machen und könnte zu verstärkten
Begehrlichkeiten im Umlegungsverfahren führen.
Die Stellplätze könnten aus unserer Sicht ebenfalls in anderen Tiefgaragen im Neubaugebiet
nachgewiesen werden. In der Stadtverwaltung wurde mit der ursprünglichen Planung unseres Wissens
eine solche Lösung angestrebt. Die Stadtverwaltung könnte hier in Verhandlungen mit anderen
Grundstücks-eigentümer*innen oder auf eigenen Flächen auf entsprechende vertragliche
Vereinbarung unterstützend hinwirken.
Die Stadtverwaltung wird ausdrücklich gebeten, die Lösung der Stellplatzfrage – auch mit anderen
bzw. abgewandelten Modellen – unterstützend zu begleiten.


zu 2.
Das Grundstücksvergabekonzept Wohnen wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.04.21
beschlossen. (Zu den Gründen, warum insbesondere Wohnprojekte und Baugruppen zukünftig
berücksichtigt werden sollten, anhängend ein Zitat aus den Ausführungen des OB in dieser Sitzung.)
Es gibt eine große Nachfrage von Gruppen und Projektinitiativen, die gemeinschaftlich,
gemeinwohlorientiert, ressourcensparend und mit neuen Mobilitätskonzepten bauen wollen. Sie sind
von der Stadt immer wieder vertröstet und insbesondere auf das Neubaugebiet „Zukunft Nord“
verwiesen worden. Auch der OB hat sich in diesem Sinne, in der Öffentlichkeit und in mehreren
Runden Tischen als Unterstützer für die Baugruppen gezeigt. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf trägt diesem Ansinnen mit Ausweis der Experimentierfelder,
die als Flächen für die Konzeptvergabe vorgesehen waren, Rechnung. Der Bebauungsplan kann eine
solche Nutzung aber nicht absichern.
Mit einem begleitenden Beschluss zur priorisierten Übertragung der Baufelder 5 und 21 an die Stadt
und einer Bekräftigung hier das Konzeptvergabeverfahren zur Anwendung zu bringen und in dessen
Rahmen bevorzugt Wohnprojekt und Baugruppen zu berücksichtigen, erhalten die Projekte eine
weitgehende Absicherung ihrer Arbeit. Bereits für eine zeitnah zu erfolgende Konzeptvergabe im
nördlichen Teil des Bebauungsgebiets und damit im Baufeld 5 sollte dies umgesetzt werden.
Es wäre dies eine klare Positionierung für die kommende Arbeit des Umlegungsausschusses und
würde Verlautbarungen aus der Stadtverwaltung gegenüber Projektinitiativen klarstellen, die aktuell
so wurde uns berichtet - darauf verweisen, dass Wohnprojekte gegebenenfalls erst in späteren
Bauphasen, deutlich nach Baufeld 5 berücksichtigt werden könnten.


zu 3.
Es ist erforderlich, eine bevorzugte Berücksichtigung von Wohnprojekten und Baugruppen
festzulegen. Das Baufeld 5, als erste zu vergebende Fläche, kann von seiner Größe nicht alle
Ansprüche an die Konzeptvergabe gleichzeitig bedienen. Insbesondere private
Wohnungsunternehmen und Volkswohnung sind weniger dringend auf diese Flächen angewiesen.

Unterzeichnet von:
Mathilde Göttel
Karin Binder
Lukas Bimmerle