Gemeinderatsinitiativen

Anträge, Anfragen und Briefe/Schreiben sind wichtige Instrumente, mit denen wir als Fraktion unsere parlamentarische Arbeit vorantreiben können. Die entsprechenden Initiativen, die die Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe auf allen Gebieten der Politik eingebracht hat, werden auf dieser Seite aufgeführt.

In der Liste unten werden alle Initiativen nach Aktualität aufgelistet. In der Spalte rechts sind die Initiativen-Dokumente archiviert.

Aktuelle Initiativen

Anfrage: Kosten der Unterkunft (KdU) – Übernahme von Mietkosten von Haushalten mit geringem Einkommen

Bezieher*innen von Bürgergeld ihre Mietkosten erstattet - die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU). Diese Übernahme für „angemessenen Wohnraum“ sind gedeckelt. Allerdings ist gerade kostengünstiger Wohnraum sehr knapp, so dass Mieter*innen unter Umständen gezwungen sind eine teurere Miete über dem Kostensatz in Kauf zu nehmen, um überhaupt eine Wohnung zu finden. Die Mehrkosten müssen dann aus dem Existenzminimum bestritten werden.

 

Hierzu wir eine Anfrage gestellt, in der wir um Beantwortung folgender Fragen bitten:

 

  1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im HartzIV-Bezug (heute Bürgergeld) und wie viele Haushalte mit eigenem Einkommen bezogen / beziehen in Karlsruhe Leistungen aus KdU und in welcher Höhe? Bitte nach Haushaltsgröße / Personenzahl für die Jahre 2020-2022 aufschlüsseln, wenn möglich auch für das 1.Halbjahr 2023.
     
  2. In wie vielen Fällen wurde eine Übernahme der Mietkosten / Heizungskosten wegen Überschreitung des Kostenrahmens nicht oder nur teilweise bewilligt? Bitte nach Haushaltsgröße / Personenzahl für die Jahre 2020-2022 aufschlüsseln, wenn möglich auch das 1.Halbjahr 2023.

    a. Wie hoch war / ist der durchschnittliche bewilligte KdU-Zuschuss pro Bedarfsgemeinschaft in HartzIV und pro Haushalt ohne HartzIV-Bezug? Bitte nach Haushaltsgröße / Personenzahl für die Jahre 2020-2022 aufschlüsseln.

    b. Wie hoch war / ist der verbleibende „Eigenanteil“? Bitte nach Haushaltsgröße / Personenzahl für die Jahre 2020-2022 aufschlüsseln.

    c. Welche Gründe haben zur nicht Anerkennung besagter Mietkosten / Heizungskosten geführt?
     
  3. Wie definiert die Stadt den einfachen, nicht gehobenen Standard einer Wohnung? Welche Ausstattung der Wohnung wird hierbei angesetzt?
     
  4. Nach welcher Berechnungsgrundlage wurden / werden die KdU für Menschen im HartzIV-Bezug oder mit Bürgergeld in Karlsruhe ermittelt?

    a. Wird hierzu der Mietspiegel herangezogen und in welcher Art und Weise?

    b. Gibt es eine Berechnungsrahmen für bewilligungsfähige Heizungskosten? Wie werden diese berechnet?
     
  5. Werden bei der Definition des Standards einer Wohnung im angemessenen Marktsegment unterschiedliche Bedarfe der Haushalte berücksichtigt, z.B. Singlehaushalte, Familien mit mehreren Kindern, altengerechte Wohnung für Rentner*innen, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung etc.? Welche Gruppen wurden / werden berücksichtigt?

 

Begründung:

Um ihre Mietkosten zu bestreiten, erhalten Bezieher*innen von Bürgergeld ihre Mietkosten erstattet - die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU). Diese Übernahme für „angemessenen Wohnraum“ sind je nach Haushaltsgröße auf einem bestimmten Betrag gedeckelt.

In Karlsruhe sind das nach unserer Kenntnis aktuell z.B. 671,40 € für 60qm bei einem 2-Personenhaushalt.

Allerdings ist gerade kostengünstiger Wohnraum sehr knapp, so dass Mieter*innen unter Umständen gezwungen sind eine teurere Miete über dem Kostensatz in Kauf zu nehmen, um überhaupt eine Wohnung zu finden. Die Mehrkosten müssen dann aus dem Existenzminimum bestritten werden.

In Heidelberg mussten so ein Drittel der Haushalte mit damals noch SGB ll Bezug durchschnittlich 81,77€ im Monat für die Miete zuschießen. Teilweise fielen Beträge über Hundert Euro an! Die Finanzierungsbeiträge wurden daraufhin der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt angepasst. Der Anteil derjenigen, die für ihre Miete von ihrem ohnehin knappen Existenzminimum Beträge abzweigen mussten, konnte so deutlich gesenkt werden.

Die Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum, der den Sätzen der KdU entspricht, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen kann nicht auf Bezieher*Innen von Bürgergeld und Haushalte mit geringem Einkommen abgewälzt werden.

 

Unterzeichnet von:

 

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE

Lukas Bimmerle, Karin Binder, Mathilde Göttel