Mahnwache gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht

Am heutigen Dienstag, den 05.11., traf sich DIE LINKE vor dem Eingang des Bundesverfassungsgerichts um die Urteilsverkündung zu den Hartz-IV-Sanktionen kritisch zu begleiten. Neben unserer LINKEN-Stadträtin Karin Binder war auch die Parteivorsitzende Katja Kipping vor Ort, um der Urteilsverkündung beizuwohnen

In einer kurzen Rede stellte sie die Haltung der Partei DIE LINKE zum Hartz-IV-Sanktionsregime unmissverständlich klar. An ihre Worte knüpfte Karin Binder an. Sie ging vor allem auf die Folgen der Sanktionspraxis der Jobcenter ein: „Durch die Sanktionen wurde es erst möglich, dass ein Niedriglohnsektor über Jahre hinweg in Deutschland entstehen konnte. Wenn Arbeitgeber das Hartz-IV-Regime als Druckmittel nutzen können, um Menschen mit niedrigsten Löhnen anzustellen, dann ist klar, dass Hartz-IV die Würde des Menschen antastet und damit auch gegen die Verfassung verstößt“.

Um kurz nach 10 Uhr wurden dann die ersten Details zur Urteilsverkündung bekannt und das im Gerichtssaal verkündete Urteil erreichte auch die Menge vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung der Richterinnen und Richter, dass eine Kürzung um 60 Prozent oder gar ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengelds II und damit große Teile der Hartz-IV-Sanktionspraxis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, kommentierte Karin Binder als „ersten Erfolg auf dem Wege der Abschaffung von Hartz-IV. Das was wir als LINKE schon seit Jahren predigen, wurde nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Hartz-IV-Regime ist in seiner Grundsubstanz unzulässig“.

Auch Elwis Capece, Gewerkschaftssekretär bei der NGG in Karlsruhe und Mannheim und Mitglied des geschäftsführenden LAVO der LINKEN in Baden-Württemberg sieht das Urteil als ersten Schritt hin zu einer Überwindung von Hartz-IV: „Als linker Gewerkschafter begrüße ich, dass ein großer Teil der Sanktionen nun beendet wurde oder zumindest deutlich abgeschwächt worden ist. Auch die Frauen und Männer, die im Job sind, gleichzeitig aber auch sogenannte Aufstocker*innen, werden davon profitieren. Das Ziel bleibt jedoch Hartz-IV völlig abzuschaffen. Dies sehen auch die Gewerkschaften im DGB insgesamt so, auch wenn sie es nicht zur Überschrift in ihren Stellungnahmen machen. Sie setzen stärker darauf, die Hartz-Gesetze immer mehr aufzuweichen, man könnte auch sagen, sie zu Tode zu reformieren.“

Mit dem heutigen Urteil wurde ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Jetzt gilt es dafür zu sorgen, dass der Bundestag die Sanktionen abschafft.