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Antrag: Verbot datenverarbeitender Brillen („Smart Glasses“) in Karlsruher Bäderbetrieben und weiteren öffentlichen Einrichtungen

Fraktion Die Linke

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

1. ein Verbot des Tragens und der Nutzung von „Smart Glasses“ bzw. datenverarbeitenden Brillen mit Aufnahmefunktion in der Haus- und Bäderordnung der Karlsruher Bäder zu ergänzen.

 

2. ein Verbot des Tragens und der Nutzung von „Smart Glasses“ bzw. datenverarbeitenden Brillen mit Aufnahmefunktion im Öffentlichen Nahverkehr des KVV und weiteren öffentlichen Einrichtungen der Stadt zu prüfen und entsprechende Schritte einzuleiten, mit dem Ziel, die durch Nutzung erstellten Aufnahmen in sämtlich möglichen Einrichtungen der Stadt Karlsruhe zu unterbinden.

3. eine entsprechende Schulung des Personals, um datenverarbeitende Geräte erkennen und die Einhaltung des Verbotes durchsetzen zu können.

 

Begründung:

Datenverarbeitende Brillen mit Aufnahmefunktion - sogenannte „Smart Glasses“ - finden auch in Deutschland zunehmend Verbreitung.  Das Problem: Betroffenen ist oftmals nicht ersichtlich, dass heimlich Aufnahmen von ihnen erstellt werden. Die LED-Leuchten, die eine aktive Aufnahme kennzeichnen sollen, sind zudem leicht unkenntlich zu machen. Vielfach landen so angefertigte Aufnahmen anschließend in öffentlichen Medien, ohne Einwilligung und Wissen der Betroffenen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der University of Sydney zeigt das Ausmaß der Problematik: Ganze 60% der heimlichen Aufnahmen zeigen potenzielle Belästigungen. Die gefilmten Personen, überwiegend Frauen, fühlen sich erkennbar unwohl. In 43 % der Fälle führte die öffentliche Bloßstellung durch entsprechende Kommentare unter dem Video zu weiterer Belästigung und Herabwürdigung.[1]

Im Kampf um ihre Persönlichkeitsrechte sind die Betroffenen meist allein, die Plattformen zeigen sich vielfach nicht kooperativ, entsprechende Aufnahmen zu löschen, Anzeigen münden oft in einer Einstellung. Mit dem Aufwand und den strafrechtlichen Folgen dürfen Opfer nicht alleine gelassen werden. 

Umso wichtiger ist es, präventive Schritte zu ergreifen. 
 Insbesondere in Bäderbetrieben ist Handeln geboten, da heimliche Aufnahmen in den sehr intimen Sauna- und Badebereichen mit besonders gravierenden Folgen für die Betroffenen verbunden sind. Aber auch in weiteren öffentlichen Einrichtungen wie dem öffentlichen Nahverkehr oder Einrichtungen jeglicher Art für Minderjährige sollte die Stadt ihre Möglichkeiten nach Hausrecht ergreifen, die Nutzung von Smart Glasses zu unterbinden.

Andere Städte haben bereits notwendige Schritte eingeleitet: So ist ein Verbot von Smart Glasses in Städtischen Bädern der Stadt Potsdam geplant[2], sowie in Bäder – und Nahverkehrsbetrieben in Hamburg.[3]

Wichtig ist auch eine entsprechende Schulung des Personals, damit dieses befähigt wird, entsprechende Brillen zu erkennen und ein Verbot durchsetzen zu können.

Bis zu einem hoffentlich baldigen, generellen Verkaufsverbot entsprechender Aufnahmegeräte, ist es Aufgabe der Stadt Karlsruhe ihren Beitrag zu leisten, dass insbesondere FLINTA* und Minderjährige im öffentlichen Raum vor Mitschnitten ohne ihr Einverständnis geschützt werden und sich frei und sicher fühlen können

 

Unterzeichnet von:

Anne Berghoff
Tanja Kaufmann
und Die Linke Fraktion

 

 

 

 


[1] www.sydney.edu.au/news-opinion/news/2026/08/11/smart-glasses-pose-new-harassment-risks-for-women-research-meta.html

[2] https://www.spiegel.de/netzwelt/web/potsdam-will-smart-glasses-in-schwimmbaedern-verbieten-a-41316353-ec2e-4758-aa48-5895efcb1cfe

[3]  https://www.spiegel.de/netzwelt/hamburg-plant-verbot-von-smart-glasses-in-baedern-und-bahnen-a-843ee8ae-16d8-4c41-8045-1c75e5500a05

 

 

 

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