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Wohnraum in Karlsruhe erhalten – Zweckentfremdungsverbot einführen!

Immer mehr Wohnraum wird auch in Karlsruhe zweckentfremdet. In den letzten Jahren war insbesondere die Vermietung von regulären Wohnungen über Internetplattformen wie airbnb als Ferienwohnungen ein öffentliches Thema. Temporär vermietete Wohnungen sind ein lukratives Geschäft für Vermieter*innen.

 „Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um insbesondere preiswerten Wohnraum in Karlsruhe zu erhalten. Es kann nicht sein, dass einerseits Tausende Wohnungssuchende auf der Warteliste der Volkswohnung stehen und andererseits die Stadt tatenlos zusieht, wie immer mehr Wohnungen zweckentfremdet und teuer vermietet werden. Auf der einen Seite stehen Vermietungen als Ferienwohnung oder neuerdings auch für sogenanntes „Co-Living“.  Auch vorübergehende Unterkünfte für Leiharbeiter*innen oder Monteur*innen, oft sogar als Mehrbettzimmer, sind ein lukratives Geschäft. Das Ergebnis ist immer das gleiche: Wohnungen gehen für normale Mieter*innen verloren, Wohnungssuchende haben das Nachsehen“, beschreibt die LINKEN Stadträtin Karin Binder den aktuellen Zustand.

Bereits im Jahr 2019 hatte die Fraktion DIE LINKE im Karlsruher Gemeinderat gefordert, dem einen Riegel vorzuschieben und der Zweckentfremdung von Wohnraum durch temporäre Vermietung bzw. durch Leerstand entgegenzuwirken. Die Stadtverwaltung und die Mehrheit des Gemeinderats waren damals der Meinung, dass das Problem mit Zweckentfremdung in Karlsruhe nicht so groß sei und verwiesen darauf, dass man warten wolle, bis eine neue gesetzliche Regelung des Landes erfolgt sei. Die gewünschte Gesetzesänderung ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten.

Es gibt nun klare Abgrenzungen, wann eine Zweckentfremdung vorliegt. Die Auskunftspflicht, insbesondere für Internet-Vermittlungsplattformen wie airbnb, ist in das Gesetz aufgenommen worden und eine Registrierungspflicht für Wohnungen und Anzeigepflicht für solche Vermietungen ist festgelegt worden. Die Fraktion DIE LINKE fragt nun an, ob die Stadt jetzt zum Handeln bereit ist.

„Es liegt in der Hand des Gemeinderates ein Zweckentfremdungsverbot auszusprechen, das auf dem geänderten Landesgesetz aufsetzt.“ Stadtrat Lukas Bimmerle sieht die Stadt in der Pflicht: „Wir müssen alle Instrumente nutzen, die zur Verfügung stehen, um vorhandenen preiswerten Wohnraum in Karlsruhe zu erhalten, ein Zweckentfremdungsverbot ist eines dieser Instrumente. Die Verschärfung des Landesgesetzes bietet erweiterte Möglichkeiten für die Kommunen – die Stadt muss nur handeln und eine entsprechende Satzung erlassen. Eine soziale Wohnungsoffensive in Karlsruhe ist nötig."