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Sozial-Ökologische Gestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine beantragt

In einem Antrag an den Gemeinderat möchte unsere Fraktion, dass die Verwaltung die Gebühren für das Anwohnerparken neugestaltet. Nach einer im Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, nach der die Länder nun nicht nur über die Höhe der Gebührenordnung für Anwohnerparkausweise selbst entscheiden können, sondern diese Entscheidungshoheit auch an die Kommunen übertragen können, sieht unsere Fraktion nun die Möglichkeit in Karlsruhe aktiv zu werden.

„Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat jüngst in einer Anfrage die Neuregelung der Zuständigkeit über die Festsetzung der Höhe der Gebühren angekündigt. In Freiburg hat eine Mehrheit im Gemeinderat die Neuregelung über die Gebührenhöhe für Anwohnerparkausweise bereits durchgesetzt. Nun ist es Zeit, auch in Karlsruhe diesen Schritt zu gehen“, so unser Stadtrat Lukas Bimmerle.

Die Anpassung der Gebühren sehen wir als wichtiges Mittel zur Umsetzung der Verkehrswende. Erzielte Mehreinnahmen sollen dabei in weitere Maßnahmen zur Stärkung des Rad- und Fußverkehres fließen. Wichtig ist der Fraktion auch, dass die Gebühren anhand sozialer Kriterien wie dem Einkommen des Haushalts und ökologischer Aspekte wie Antrieb oder Hubraumgröße berechnet werden. Ein genaues Gebührenkonzept soll von der Verwaltung erarbeitet werden.

Lukas Bimmerle betont: „Halter*innen eines SUVs mit einem Verbrennermotor sollten stärker finanziell belastet werden als Halter*innen eines Kleinwagens mit E-Antrieb. Beide haben unterschiedliche Anforderungen an die Größe des Parkraums, den sie für sich beanspruchen sowie eine unterschiedliche Umweltbilanz. Auch sollten Halter*innen, die sich kein neues, modernes Auto mit E-Antrieb leisten können oder Familien mit vielen Kindern und notwendigerweise größerem Auto ebenfalls finanziell bei der Neuregelung der Gebührenordnung des Anwohnerparkens entlastet werden“.