Antrag: Tarifforderungen der Sozial- und Erziehungsberufe unterstützen

Der Gemeinderat fordert die Stadtverwaltung auf:

In ihrer Funktion als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband unterstützt die Stadt Karlsruhe bei den anstehenden Tarifverhandlungen der Sozial- und Erziehungsdienste die Forderungen der Beschäftigten, vertreten durch die Gewerkschaft ver.di.

 

Begründung:

Die Tarifverhandlungen in den Sozial- und Erziehungsdiensten im März 2020 wurden bedingt durch Corona unterbrochen. Am 25. Februar 2022 nahmen die Tarifparteien die Gespräche nun wieder auf. Die Beschäftigten fordern nun erneut in diesen Tarifverhandlungen eine Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen, eine finanzielle Aufwertung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel.

Nicht erst seit Corona ist die sogenannte Systemrelevanz der Sozial- und Erzieherberufe bekannt. Gleichzeitig haben wir auch in Karlsruhe einen problematischen Mangel an Fachkräften, beispielsweise in den städtischen Kitas. Viele Angebote z.B. auch Krippenplätze können kaum aufrechterhalten, geschweige denn ausgebaut werden. Ergänzend zu vielen schon laufenden Maßnahmen zur Unterstützung und zum Erhalt der Fachkräfte in den städtischen Einrichtungen ist es notwendig, Fachkräfte in den Sozial- und Erziehungsberufen der Verantwortung entsprechend besser zu bezahlen.

Die Stadt Karlsruhe hat als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband die Möglichkeit, die Forderungen der Beschäftigten zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung und zum Erhalt von Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen für die städtischen Einrichtungen zu leisten.

Konkret fordern die durch ver.di vertretenen Beschäftigten folgende 11 Punkte:

  1. Verbesserung der Eingruppierungs­merkmale, insbeson­dere durch
    • Eingruppierung der Tätigkeit der Kinder­pfleger*in/ Sozialassis­tent*in in Gehaltsgruppe EG S 4
    • Reguläre Eingruppie­rung der Erzieher*in in die EG S 8b
    • Abbildung der päda­gogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag
  2. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.
  3. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit
  4. Anpassung der Stufen­laufzeiten an die all­ gemeinen Regelungen und Öffnung der Stu­fen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial­ und Erziehungs­dienst
  5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-­Leitungen an die vorhandenen Anforderungen
  6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festle­gung der Mindestein­gruppierung in die EG S 11a
  7. Anpassung der Bedin­gungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anfor­derungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z.B. 
    • Aufnahme der Berufs­bezeichnungen Arbeits­erzieher*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits-­ und Berufsförderung (gFAB) und der Fach­kraft zur Arbeits­- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).
    • Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufs­ausbildung und päda­gogischer Qualifikation in die EG S 8b.
    • Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7
    • Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassis­tenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assis­tenztätigkeiten und Eingruppierung ent­sprechend des Anforde­rungsprofils
    • Umbenennung der monatlichen Heim­zulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
    • Regelungen zur Ver­gütung während der Ausbildung zur Heil­erziehungspflege (HEP)
  8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z.B. von Kinder­pfleger*innen und Sozialassistent*innen zu Erzieher*innen
  9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlas­tung der Beschäftigten erreichen durch:
    • Ausdehnung der Vor­bereitungszeit, um mehr Zeit für die mit­telbare pädagogische Arbeit zu haben
    • Einführung von Ent­lastungstagen durch ein Konsequenzen­management
  10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung
  11. Qualifizierung und angemessene Ver­gütung für Praxis­anleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten

 

Unterzeichnet von:

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE

Karin Binder, Lukas Bimmerle, Mathilde Göttel