Anfrage: Verwendung von Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

Über Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und laut Zuwendungsdatenbank des Bundes erhält und/oder erhielt das Jobcenter der Stadt Karlsruhe im Zeitraum vom 01.06.15 bis zum 31.12.20 insgesamt 789.795,31 Euro aus dem ESF-Förderprogramm zum Abbau von Langzeiterwerbslosigkeit.

Wir bitten um Auskunft über die Verwendung dieser Fördermittel, die dem Jobcenter Karlsruhe bereits zur Verfügung gestellt wurden bzw. noch werden.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wieviel Mittel wurden bereits abgeschöpft und vergeben und wieviel Mittel sollen noch beantragt werden?
  2. Wieviel Mittel wurden nicht beantragt bzw. abgerufen oder genehmigt und warum nicht?
  3. Was und wer wurde / wird gefördert? Für welche Projekte bzw. für welche Träger wurden Mittel beantragt bzw. auch ausgeschüttet? Bitte nach Projekt / Träger mit den jeweiligen Summen auflisten.
  4. Welche Anforderungen bzw. welche Qualifikationen sind erforderlich um die Zuwendungen zu erhalten?
  5. Welche Auflagen gibt es für die Zuwendungen?
  6. Gibt es „Zielvereinbarungen“ mit den Trägern der Projekte bzw. den zu fördernden Erwerbslosen und was beinhalten die Vereinbarungen?
  7. Gibt es Rückforderungen bei Nichterreichen der Zielsetzung?
  8. Wie viele Menschen wurden bislang mit der Förderung erreicht und mit welchem Erfolg? Gibt es Zahlen über erfolgreiche Vermittlungen oder auch darüber, wie viele Menschen aus den Maßnahmen heute in einer sozialversicherten Beschäftigung arbeiten oder anderweitiges existenzsicherndes Erwerbseinkommen verfügen?
  9. Gibt es eine fortlaufende oder eine abschließende Evaluation zu den Maßnahmen bzw. gibt es Zwischenbilanzen über die geförderten Maßnahmen und die erzielten Erfolge (siehe auch Frage 8.)?

 

Karin Binder, Lukas Bimmerle, Mathilde Göttel

Vorstandskollektiv

Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe