Anfrage: Nutzung der Möglichkeiten des verschärften Zweckentfremdungsverbots für Karlsruhe

1. In ihrer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (2019/0800) von Oktober 2019 hat die Verwaltung auf die Ergebnisse des Zensus 2021 verwiesen. Wann ist mit diesen Daten zu rechnen?

2. Welche Daten werden im Rahmen der Erhebung abgefragt bezüglich folgender Themen:

2.1. Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung

2.2. Leerstand von Wohnraum

3. Mit welcher Methodik bzw. Fragestellung werden die in Punkt 2 genannten Daten gesammelt?

4. Könnte aus Sicht der Verwaltung die nun im „Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes“ ergänzten Vorschriften in § 4 des Gesetzes für Vermietende

- Auskunftsplicht für Vermittler*innen (z.B. Internet-Plattformen wie airbnb)

- Registrierungspflicht von Ferienwohnungen durch Vermieter*innen

- Anzeigepflicht von Vermietungen durch Vermieter*innen

eine transparente Übersicht über die reale Situation der temporären Vermietung von Wohnraum in Karlsruhe ermöglichen?

5. Wie ist nun - nach der Änderung des Landesgesetzes – die Position der Verwaltung bezüglich der Einführung einer Satzung zum Zwecksentfremdungsverbot?

 

Begründung:

In Baden-Württemberg ist ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten, eingeführt durch die Landesregierung von GRÜNE und CDU.

Wer seine Wohnung temporär an Touristen oder Leiharbeiter*innen vermieten will, wird es nun schwerer haben, bestehende Wohnungen zu gewerblichen Zwecken umzunutzen: Die Kommunen können mehr Auskunft über die Vermietungen erlangen, und bei Regelverstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dadurch erhalten Städte und Gemeinden ab sofort erweiterte Möglichkeiten, die unerwünschte Vermietung von Wohnungen zu verhindern, wenn sie so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Am 16.2.2021 ist das Gesetz in Kraft getreten

So sollen die Kommunen unter anderem ab sofort Auskünfte von den Betreiber*innen von Internetportalen – wie airbnb – über Vermietungen verlangen dürfen, wenn die ihre privaten Wohnungen oder Häuser als Ferienwohnung im Internet anbieten.

Die Kommunen können nun Vermieter*innen die Registrierung von Ferienwohnungen bzw. anderen temporär vermieteten Wohnungen auferlegen. Auch eine Anzeigepflicht von Vermietungen wird zur Pflicht. Vermieter, die gegen das Zweckentfremdungsverbot bzw. die Auflagen verstoßen, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Die Fraktion DIE LINKE im Gemeinderat sieht hier wichtige Verbesserungen im Vergleich zum bisherigen Gesetz. Durch die eingeführte Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflicht kann die Stadtverwaltung nun aus unserer Sicht eine reale Übersicht der Verhältnisse auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt bezüglich der Ferienwohnungen erhalten. Die bisher fehlende Anzeigepflicht und damit mangelnde Datengrundlage für entsprechende Maßnahmen auf Basis einer Zweckentfremdungssatzung wurde bisher stets als Argument gegen eine Einführung einer Satzung angebracht (siehe Vorlage 2019/0800 vom Hauptausschuss 14.01.20) Da die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes nun die Kommunen in eine deutlich bessere Position bringt, plädieren wir für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung mit den neuen, erweiterten Möglichkeiten.

 

Unterzeichnet von:
Lukas Bimmerle
Mathilde Göttel
Karin Binder