Änderungsantrag TOP 21: Klimaschutzkonzept 2030 - Anpassung der Klimaziele

Der Gemeinderat möge beschließen,

dass die Klimaneutralität für Karlsruhe zum Jahr 2035 angestrebt und dementsprechend im Klimaschutzkonzept angepasst wird. Ebenfalls wird der Zielwert (CO2 pro Kopf und Jahr) darauf basierend angepasst.

 

Begründung:

Im Herbst hat der baden-württembergische Landtag das Klimaschutzgesetz des Landes weiterentwickelt. Zentrales Element der Novelle ist die Anpassung der Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Bis 2040 möchte das Land klimaneutral sein.

Die Verwaltung hat die Gesetzesanpassung zum Anlass genommen, richtigerweise die Klimaziele Karlsruhes daran anzupassen. Aus unserer Sicht ist jedoch weiterhin eine ambitioniertere Zielsetzung notwendig, um als Kommune einen Beitrag zu Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Unsere Fraktion fordert daher, dass Karlsruhe nicht erst 2040 klimaneutral wird, sondern bereits 2035. Diese Zielsetzung wird nicht nur von Wissenschaftler*innen und Klimaschutzorganisationen vertreten, auch viele Gemeinden in Deutschland streben die Klimaneutralität bereits für 2035 an.

 

Unterzeichnet von:

Lukas Bimmerle

Karin Binder

Mathilde Göttel