Änderungs- / Ergänzungsantrag TOP 19 – Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 45 und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in ihrer Stellungnahme als Gebietskörperschaft gegenüber dem Regierungspräsidium, dem Antrag der EnBW auf eine neuerliche wasserrechtliche Erlaubnis für RDK7 zu widersprechen.
  2. Außerdem fordert der Gemeinderat den Aufsichtsrat der EnBW dazu auf, noch in diesem Jahr den Antrag auf Stilllegung von RDK7 bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

 

Begründung:

Obwohl mit dem RDK8 ein wesentlich moderneres, Umwelt und Gewässer schonenderes, Kohlekraftwerk mit deutlich geringeren Schadstoff-Emissionen und CO2-Ausstoß zur Verfügung stünde, werden dessen Möglichkeiten nur zu einem Bruchteil genutzt. Die EnBW betreibt das alte, der Umwelt und dem Klima schadende, RDK7 weiter. Dieser Zustand muss schnellstmöglich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beendet werden. Profitinteressen dürfen nicht über ökologischen Notwendigkeiten stehen.

Es geht dabei, bei einer Ablehnung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis, in erster Linie um den Gewässerschutz für den Rhein. Unter anderem muss überregional in Betracht gezogen werden, dass Gemeinden oberhalb von Köln das Rheinwasser zur Trinkwassergewinnung benutzen.  RDK7 verfügt nicht - wie bei Neuanlagen zwingend vorgeschrieben - über eine Kühlanlage / einen Kühlturm, um eine Aufheizung des Rheines und den Schutz von Flora und Fauna auch und gerade in Wintermonaten zu gewährleisten. Die Einleitung von Schadstoffen in den Rhein ist groß. Es geht bei der Ablehnung der neuen wasserrechtlichen Erlaubnis auch um den Schutz von Fischen, da RDK 7 über keine dem Stand der Technik entsprechende Fischabwehr wie RDK 8 besitzt, so dass bei der Kühlwasserentnahme viele von ihnen bei RDK 7 getötet werden können.

Eine Stilllegung von RDK 7 sollte darüber hinaus aus Gründen der allgemeinen CO2 Belastung und überhöhten Schadstoffemissionen über die Luft baldmöglich erfolgen.

Ein Unternehmen wie die EnBW, dessen Eigentümer zum größten Teil Kommunen und Landkreise sowie das Land Baden-Württemberg sind, sollte im Interesse der Umsetzung der Pariser Klimaziele in Baden- Württemberg soweit als möglich Umwelt und Klima vor weiterem Schaden schützen.

 

Fraktionskollektiv DIE LINKE. im Karlsruher Gemeinderat

Karin Binder

Lukas Bimmerle

Mathilde Göttel