Gemeinderatsinitiativen

Anträge, Anfragen und Briefe/Schreiben sind wichtige Instrumente, mit denen wir als Fraktion unsere parlamentarische Arbeit vorantreiben können. Die entsprechenden Initiativen, die die Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe auf allen Gebieten der Politik eingebracht hat, werden auf dieser Seite aufgeführt.

In der Liste unten werden alle Initiativen nach Aktualität aufgelistet. In der Spalte rechts sind die Initiativen-Dokumente archiviert.

Aktuelle Initiativen

Anfrage: Polizeieinsatz und Vorgehen der Ordnungsbehörde anlässlich Querdenken-Kundgebung und Gegenkundgebung am 03.06.21

Am 03.06.21 fand eine Kundgebung sogenannter Querdenker*innen und eine Gegenkundgebung in der Günther-Klotz-Anlage statt.

Gemeinderatsmitglieder der LINKEN-Gemeinderatsfraktion waren als Beobachter*innen vor Ort und wurden Zeug*innen eines nachlässigen Vorgehens von Polizei und Ordnungsbehörden gegenüber den Querdenker*innen und eines nicht nachvollziehbaren, massiven Polizeieinsatzes gegenüber den Gegendemonstrant*innen mit einem mehrstündigen Polizeikessel für zahlreiche Menschen.

In der Zivilgesellschaft entstand der Eindruck, dass die Polizei mit unterschiedlichen Maßstäben gegen die versammelten Gruppen vorgegangen ist.

Die Anfrage soll in 3 Fragekomplexen der Aufklärung des Vorgehens von Polizei und Ordnungsbehörden dienen und für die Zukunft eine bessere Vorbereitung und ein angemessenes Vorgehen bei ähnlichen Anlässen gewährleisten.

I Polizeieinsatz gegenüber Gegenkundgebung

Nach Eindruck der vor Ort anwesenden LINKEN-Gemeinderatsmitglieder kam es zu einer ersten Eskalation durch berittene Polizei gegenüber den Teilnehmer*innen der Gegenkundgebung. Direkt danach wurden ca. 100 Teilnehmer*innen der angemeldeten, friedlichen Gegenkundgebung ohne vernehmbare Vorankündigung in einem Polizeikessel eingeschlossen. Die Durchsetzung des Kessels erfolgte unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken. Es gab mehrere Verletzte und die Versammlungsteilnehmer*innen wurden massiv in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt.

Ein Polizeikessel bzw. eine einschließende Absperrung ist eine drastische Polizeimaßnahme und muss immer verhältnismäßig sein. Eine physische Trennung der Kundgebungen hätte vorab durch den Einsatz von Barrieren realisiert werden können. Vor Ort wäre eine Polizeikette begleitet von einer entsprechenden Kommunikation mit den Kundgebungsteilnehmer*innen möglich und unseres Erachtens ausreichend gewesen.

Die Härte des Polizeieinsatzes war nicht angemessen. Zu denken gibt, dass auf der Querdenken-Kundgebung gleichzeitig eine Vielzahl an Verstößen gegen die Versammlungsauflagen stattfanden, ohne dass die Polizei erkennbar eingegriffen hat. Damit entsteht in der Zivilgesellschaft der ungute Verdacht, dass die Polizei mit unterschiedlichen Maßstäben vorgegangen ist.

Der Polizeieinsatz in Gänze hinterlässt viele Fragen.

  1. Welche Vorbereitungen hatte die Polizei vor den Kundgebungen getroffen, um die beiden Kundgebungen entsprechend der Versammlungsauflagen zu trennen?
  2. Weshalb hat sich die Polizei dagegen entschieden das Versammlungsgebiet der Gegen-Kundgebung klar z.B. durch Absperrungen zu kennzeichnen?
  3. Weshalb hat die Polizei, nur kurz nach der Aufforderung der Versammlungsleiterin an die Teilnehmer*innen der Kundgebung, dass sie sich weiter zurückziehen müssen, direkt eine einschließende Absperrung eingeleitet?
    • Weshalb gab es keine Vorwarnung der Polizei, dass ein Polizeikessel durchgeführt wird, wenn es keinen räumlichen Rückzug der Kundgebungsteilnehmer*innen gibt?
    • Weshalb wurde die einschließende Absperrung eingeleitet, obwohl die Polizeileitung noch in erörternden Gesprächen mit der Stadt Karlsruhe über mögliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Versammlungsauflagen war?
    • Weshalb wurde eine einschließende Absperrung durchgeführt, obwohl eine Trennung der Kundgebungen mithilfe einer Polizeikette bereits erfolgte?
    • Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Durchführung einer einschließenden Absperrung („Polizeikessel“) durchgeführt?
    • Inwieweit war es gerechtfertigt dafür eine entsprechend hohe Anzahl an Kundgebungsteilnehmer*innen in einer einschließenden Absperrung zu zwingen?
    • Welche Vorwürfe werden den Kundgebungsteilnehmer*innen, deren Identitäten festgestellt wurde, gemacht?
  4. Weshalb wurde im Rahmen der einschließenden Absperrung sowohl Pfefferspray aus kürzester Distanz als auch Schlagstöcke eingesetzt, was zu zahlreichen Verletzten führte? Ist dieser Einsatz aus Sicht der Polizei verhältnismäßig?
  5. Wieso hat die Polizei die Eingeschlossenen trotz der hohen Temperaturen nicht mit Trinkwasser versorgt bzw. verhindert, dass die Eingeschlossenen von außen mit Trinkwasser versorgt werden konnten?
  6. Wieso hat die Polizei mit dem Polizeikessel die Erfüllung der Corona-Auflagen (Abstandsregeln) unmöglich gemacht, indem Sie die Kundgebungsteilnehmer*innen auf engstem Raum ohne entsprechende Mindestabstände zusammengedrängt hat?

II Polizeieinsatz bei Querdenken-Kundgebung

Bei der Querdenken-Kundgebung kam es zu zahlreichen Verstößen gegen die Versammlungsauflagen hinsichtlich Masken-Tragen und Mindestabständen. Die weitestgehende Realität auf der Kundgebung war das Nicht-Einhalten der Auflagen. Von der anwesenden Polizei wurden diese sichtbar nicht geahndet.

Gegenüber der Presse sprach die Polizei davon, dass ein Eingreifen der Polizei zur Durchsetzung der Versammlungsauflagen nicht verhältnismäßig gewesen sei und eine ansonsten friedliche Kundgebung hätte eskalieren können. Dies irritiert umso mehr, wenn man die auf der Gegenkundgebung eingeleiteten Maßnahmen aufgrund einer Nichteinhaltung von Versammlungsauflagen ins Verhältnis setzt.

Im Vorlauf der Kundgebung hatten viele – auch die LINKE-Gemeinderatsfraktion – davor gewarnt, dass entsprechende Versammlungsauflagen nicht durchsetzbar sind, wenn zu viele Menschen an der Querdenken-Kundgebung teilnehmen. Es kamen deutlich weniger Menschen als erwartet. Auch die Genehmigung einer Kundgebung erfolgte mit dem Hinweis, dass anders als bei einer Demonstration, die Einhaltung von Auflagen kontrolliert werden könnten. Angesichts der Pandemie-Situation halten wir das stattgefundene Vorgehen der Polizei für verantwortungslos und fordern eine Aufklärung des Nichteingreifens. Anders geht die Polizei vor bei vielen kleinen und täglichen Ansammlungen von Jugendlichen, die konsequent kontrolliert werden. Und deutlich rigider ging die Polizei gegenüber den Gegendemonstrant*innen der Querdenken-Kundgebung vor.

  1. Inwiefern hat sich die Polizei darauf vorbereitet, dass mehr Teilnehmer*innen als in der Anmeldung angegeben bei der Querdenken-Kundgebung erscheinen?
  • Welches Polizeikonzept wurde vor der Kundgebung vereinbart, um die Einhaltung der Versammlungsauflagen bei der Querdenken-Kundgebung durchzusetzen?War eine Erhöhung der Einsatzkräfte vor Ort möglich, um auf eine entsprechende veränderte Situation zu reagieren?
  • Inwiefern hat die Polizei die Einhaltung der Corona-Auflagen bei der Anreise der Teilnehmer*innen z.B. im ÖPNV kontrolliert?

2. War es geplant Verstöße gegen Versammlungs- und Corona-Auflagen bei der Kundgebung zu unterbinden?

3. Wie viele Verstöße gegen die Corona-Auflagen hat die Polizei im Zusammenhang mit Querdenken identifiziert?

  • Wie viele Verstöße gegen die Corona-Auflagen wurden auf der Kundgebung der Querdenken-Kundgebung eingeleitet bzw. geahndet?
  • Weshalb hat die Polizei bei der Verletzung der Versammlungsauflagen der Querdenken-Kundgebung nicht eingegriffen?
  • Hat die Polizei die Versammlungsleiterin aufgefordert, eine Einhaltung der Versammlungsauflagen zu kommunizieren? Ist dem Folge geleistet worden?

4. Inwiefern kommt die Polizei zum Schluss, dass eine Durchsetzung von Versammlungsauflagen angesichts einer möglichen Eskalation nicht verhältnismäßig sei? (Statement der Polizei gegenüber Baden-TV)

  • Bei maximal wie vielen Teilnehmer*innen hätte die Polizei die Auflagen durchsetzen können?Wieso hat die Polizei keine Auflösung der Kundgebung verfügt, da Auflagen anscheinend nicht durchsetzbar waren?

5. Hat die Polizei Mittel wie z.B. das Aufzeichnen der Kundgebung per Videokamera eingesetzt, um im Nachhinein die Personalien der Personen festzustellen, die gegen die Corona-Auflagen verstoßen haben?

6. Wieso konnten zahlreiche Teilnehmer*innen der Querdenken-Kundgebung ihren zugewiesenen Versammlungsbereich verlassen und in den Bereich der Gegenkundgebung gelangen?

  • Wieso hat die Polizei keine Maßnahmen zum Schutz der Gegenkundgebung oder anderer Menschen, die sich in an diesem Tag in der Günther-Klotz-Anlage aufhielten, eingeleitet und beispielsweise eine Polizeikette zur Abschirmung der Querdenken-Kundgebung realisiert?
  • Wieso war es möglich, dass Querdenken-Teilnehmer*innen ohne Maske und unter Missachtung der Abstandsregelungen den Bereich der Gegenkundgebung betreten konnten?

III Handeln der Ordnungsbehörde

Zwei Eindrücke standen sich gegenüber: auf Seiten der Querdenken-Kundgebung wurden weitestgehend Verstöße gegen die Corona-Auflagen zugelassen, auf der anderen Seite wurde massiv in die Gegenkundgebung eingegriffen und eine Kundgebung verhindert.

Angesichts dieser Ereignisse muss auch die Rolle der Ordnungsbehörde der Stadt kritisch hinterfragt werden. Im Verlauf der Kundgebungen schien es, dass die Polizei völlig eigenständig handelt und es keinerlei Einwirken der städtischen Vertreter*innen gegeben hat. Hätte die Stadt nicht eingreifen können und als Ordnungs- bzw. Versammlungsbehörde auf die Einhaltung von Versammlungsauflagen bei der Querdenken-Kundgebung dringen können und müssen? Und hätte sie bezüglich der Gegenkundgebung deeskalierend auf die überzogen agierende Polizei einwirken können? Zuständige städtische Mitarbeiter*innen in Leitungsfunktion waren anfangs nicht präsent. Erst zum Ende des Polizeieinsatzes erschienen der Leiter des Ordnungsamtes und Oberbürgermeister Mentrup.

  1. Wieso hat die Versammlungsbehörde nur den Demonstrationszug von Querdenken verboten? Wieso wurde davon ausgegangen, dass bei einer stationären Kundgebung die Auflagen besser eingehalten oder durchgesetzt werden können?
  2. Hatte die Verwaltung / Ordnungsbehörde im Falle einer massiven Verletzung der Corona-Regeln im Rahmen der Querdenken-Kundgebung gemeinsam mit der Polizei über möglich Maßnahmen gesprochen? Welche waren das?
    • Wurde hierbei auch über die Notwendigkeit von Präsenz von Ordnungskräften von Polizei und Ordnungsamt gesprochen?
    • Hat die Polizei im Vorlauf der Querdenken-Kundgebung gegenüber der Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie die Einhaltung der Corona-Regeln auf der Kundgebung nicht durchsetzen kann?
  3. Wurde vor Stattfinden der Kundgebung mit der Polizei diskutiert, wie die beiden Kundgebungen voneinander getrennt werden sollen?
  4. Mit welchem Personal war die Ordnungsbehörde vor Ort? Wurde Personal des Ordnungsamtes eingesetzt, um die Corona-Regeln der Teilnehmer*innen durchzusetzen? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Wer hatte an diesem Tag die Verantwortung von Seiten des Ordnungsamtes / der Versammlungsbehörde für die beiden Kundgebungen?
  6. Wieso war kein hochrangiger Vertreter der Stadt wie z.B. der zuständige Bürgermeister oder der Leiter des Ordnungsamtes während der gesamten Kundgebung vor Ort?
  7. Inwieweit haben Mitarbeiter*innen der Verwaltung / des Ordnungsamtes die Polizei darauf hingewiesen, dass es auf der Querdenken-Kundgebung zu Verstößen gegen die Versammlungsauflagen kommt?
    • Wurde mit der Einsatzleitung der Polizei eine Auflösung der Querdenken-Kundgebung oder andere Maßnahmen zur Durchsetzung der Versammlungsauflagen diskutiert? Was war die Einschätzung der Polizei, die den städtischen Vertreter*innen vor Ort mitgeteilt wurde?
  8. Waren die städtischen Vertreter*innen bei der Entscheidungsfindung involviert, welche polizeiliche Maßnahmen zur Trennung der Querdenken-Kundgebung und der Gegenkundgebung durchgesetzt werden? Wenn ja, welche Position hatten die städtischen Vertreter*innen hierzu? Wenn nein, weshalb war die Ordnungsbehörde nicht involviert?
    • Kann die Stadtverwaltung bestätigen, dass eine einschließende Absperrung von der Polizei durchgesetzt wurde, obwohl die Einsatzleitung noch im Gespräch mit den städtischen Vertreter*innen war?
    • Haben die städtischen Vertreter*innen Maßnahmen vorgeschlagen, die weniger eingreifend sind wie eine einschließende Absperrung? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?
  9. Ändert die Stadtverwaltung angesichts der Vorkommnisse ihre Position für die Zukunft hinsichtlich eines Verbots von Demonstrationen bzw. Kundgebungen von Querdenken?

 

Unterzeichnet von:

Vorstandskollektiv Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe
Lukas Bimmerle
Karin Binder
Mathilde Göttel