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Anleitung zur Mieterhöhung per Gesetz

Die Linke Fraktion

Anne Berghoffs Redebeitrag in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.24 zum TOP 17 "Mietspiegel für die Stadt Karlsruhe 2025":

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

liebe Kolleg*innen, 

 

Der Mietspiegel ist ein Instrument zur Orientierung. Aber für wen? Klar, Mieter*innen haben die Möglichkeit, nachzusehen, ob ihre Miete fair ist, ob eine anstehende Erhöhung rechtens ist. Aber sind wir mal ehrlich… die wenigsten Mieter*innen machen das. Zum einen, weil sie Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie sich mit ihrem Vermieter anlegen, zum anderen, weil sie gar nicht wissen, wie.

Solange es keine öffentliche Stelle gibt, die hier Unterstützung bietet und Mietpreisverstöße aktiv aufdeckt und ahndet, ist und bleibt der Mietspiegel in dieser Form ein Instrument, das lediglich für Vermieterseite wirklich von Nutzen ist.

Ich kann mich ja heute inhaltlich leider nur auf die Vorlage beziehen, aber es gibt durchaus Details, über die zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal gesprochen werden sollte. Aber auch die Vorlage reicht aus. Was uns da aufstößt ist die Tatsache, dass Wohngegenden, die bioklimatisch und im Hinblick auf Lärm besonders belastet sind, als „gute bis sehr gute Lage“ ausgewiesen sind und eben auch entsprechend hohe Durchschnittsmieten aufweisen. Kurz: Je lauter und heißer desto teurer. Allein das führt doch den Faktor der Lagebewertung an sich ad absurdum.

Und fraglich ist, ob Gegenmaßnahmen wie der Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaschutz“ oder der Lärmschutzplan nicht künftig eine zusätzlich verteuernde Wirkung haben.

Ähnlich verhält es sich bei den Faktoren energetische Beschaffenheit und insbesondere Barrierefreiheit.

Besonders Letzteres ist ein Merkmal, dass nicht mit „Komfortausstattung“ gleichgesetzt werden sollte, sondern für viele Mieter*innen dringend notwendig ist und somit eine Selbstverständlichkeit sein muss. 

Der Mietspiegel ist nach gesetzlichen Vorgaben erstellt und erfüllt – ich zitiere: „alle seitens des Bundes empfohlenen Standards“, ist in seiner jetzigen Form aber nichts anderes als eine Anleitung zur Mieterhöhung per Gesetz. 

Für einen fairen Mietspiegel müssten ALLE Wohnungen für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden – und zwar im bundesweiten Vergleich.

Wohnen ist ein Grundrecht und gleichzeitig eines der drängendsten Probleme unserer Zeit… und für viele ein Armutsfaktor. Hier müssen wir deutlich mehr tun. und es braucht dringend eine Anlaufstelle und Kontrollinstanz, die aktiv im Sinne der Mieter*innen agiert und Verstöße ahndet.