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Beschluss des Regierungspräsidiums zur wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 7 bis 2038 zurücknehmen!

Das Regierungspräsidium hatte am 14. September entschieden, die Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser sowie die Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen Kohle-Dampfkraftwerk für sage und schreibe weitere 16 Jahre bis 2038 zu erteilen. Begründet wird dieses Vorgehen mit der aktuellen Energiekrise.

Wir halten dies für eine völlig falsche Entscheidung und fordern in einem Schreiben an Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die umgehende Rücknahme des Beschlusses. Der Karlsruher Gemeinderat und die Stadt haben sich gemeinsam für einen schnellen Ausstieg aus der Kohle in Karlsruhe stark gemacht und sich schon lange für die Stilllegung des von EnBW betriebenen Kohle-Dampfkraftwerks RDK7 eingesetzt. Dies wurde seitens der Stadt in Gesprächen mit der EnBW regelmäßig zum Ausdruck gebracht. Auch dem Regierungspräsidium hat die Stadt, nach mehrheitlicher Beschlusslage des Gemeinderats, in einer ausführlichen Stellungnahme im Oktober 2022 verdeutlicht, dass eine rasche Stilllegung von RDK 7 erfolgen solle und damit einhergehend gefordert, dass eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis bis höchstens Mitte 2023 befristet werden darf.

Das Regierungspräsidium setzt sich mit der nun getroffenen Entscheidung über die (kommunalen) Klimaschutzziele hinweg. Sowohl Landesbehörden als auch ein Unternehmen, wie die EnBW, dessen Eigentümer zum größten Teil Kommunen und das Land sind, müssen in gesellschaftlichem Interesse Umwelt und Klima vor weiterem Schaden schützen!