Aktuelles
Anfrage: Erfassung der Bedarfsdeckung der Kinderbetreuung im Stadtkreis Karlsruhe und Möglichkeiten zur Verbesserung der Abdeckung des Betreuungsbedarfs
1. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wurden seit dem Kita-Bericht 2022 in welchen Stadtteilen neu geschaffen?
2. Wie viele Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren wurden seit dem Kita-Bericht 2022 in welchen Stadtteilen neu geschaffen?
3. Anhand welcher Kriterien wurden die Stadtteile in die Planungsgebiete zusammengefasst?
4. Wurde nach der Elternbefragung von 2012 eine erneute Ermittlung des Bedarfsanhalts für die Betreuung unter dreijähriger Kinder durchgeführt?
a. Falls ja, was waren die Ergebnisse?
b. Falls nein, wann wird die nächste Ermittlung des Bedarfsanhalts für die Betreuung unter dreijähriger Kinder durchgeführt?
5. Ermittelt die Stadt neben dem Bedarf an Betreuungsplätzen den tatsächlichen zeitlichen Betreuungsbedarf der Familien pro Betreuungsplatz in Stunden?
a. Falls ja, wie hoch ist dieser im Durchschnitt in welchen Stadtteilen?
6. Ermittelt die Stadt den Betreuungsbedarf der Karlsruher Familien in Abhängigkeit von Wochentagen und Uhrzeiten?
a. Falls ja, wie verteilen sich diese Präferenzen auf die Stadtteile?
7. Inwiefern erfasst die Stadt systematisch die Öffnungszeiten der einzelnen Kitas und Ihrer Gruppen?
8. Legt die Stadt über die förderfähigen Angebotsformen der Krippengruppen (HT, GT, RG, VÖ) hinaus Zeitfenster für die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertagesstätten fest?
9. Ließe sich eine Suchfunktion nach Kita-Plätzen anhand der gewünschten Öffnungszeiten, bzw. Randzeiten der Öffnungszeiten über das Kita-Portal der Stadt Karlsruhe technisch realisieren?
10. Ließe sich die Einrichtung einer Kita-Platz-Tauschbörse für Eltern innerhalb des Kita-Portals der Stadt Karlsruhe technisch realisieren?
11. Wäre eine Verpflichtung von in Karlsruhe ansässigen Unternehmen zur Gründung von Betriebs-Kitas ab einer festgelegten Mitarbeiter*innenanzahl rechtlich möglich?
12. Kann die Stadt durch Re-Finanzierung von Hauswirtschaftskräften, Assistenzkräften etc. Erzieher*innen entlasten?
13. Inwiefern wirkt die Stadt Karlsruhe in der TechnologieRegion Karlsruhe, im Städtebund Baden-Württemberg oder beim Deutschen Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass mehr Kommunen (und Länder) eine Selbstverpflichtung zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen eingehen?
14. Wie erfolgt die Evaluierung der Ausnutzung der durch die Stadt finanzierten Dualen Ausbildungsplätze bei den Trägern der Kindertagesstätten?
15. Inwiefern erfasst die Stadt den gesamten nicht gedeckten Personalbedarf an Kindertagestätten und -Krippen in Karlsruhe?
16. Wie groß ist der Personalbedarf in welchen Berufsgruppen an städtischen Kindertagesstätten und –krippen in Karlsruhe?
17. Inwieweit wird die Qualität der Betreuung durch aus Quereinstiegsprogrammen gewonnenen Erzieher*innen stadtweit evaluiert?
a. Welche Mittel stehen der Stadt zur Verfügung um entsprechende Evaluierungen durchzuführen?
18. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt den nicht gedeckten Personalbedarf an Kindertagesstätten und -Krippen in Karlsruhe zu decken?
19. Stünde der trägerübergreifende Einsatz eines durch die Stadt Karlsruhe verwalteten Pools an Erzieher*innen zum Ausgleich von kurz- und mittelfristigen Personalengpässen an Kindertagesstätten und -krippen im Konflikt mit der Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen?
20. Welche städtischen Kindertagesstätten und –krippen sind inklusiv?
21. Wie viele U3 Plätze werden an städtischen Kindertagesstätten und –krippen für Kinder mit Behinderung bereitgestellt?
22. Wie viele Ü3 Plätze werden an städtischen Kindertagesstätten und –krippen für Kinder mit Behinderung bereitgestellt?
23. Wie hoch ist der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung in Karlsruhe?
24. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung in Karlsruhe zu decken?
Begründung der Anfrage:
Zum 01.Mai 2024 hat die AWO Karlsruhe als viertgrößter Kita-Träger von 18 Kitas mit über 1000 betreuten Kindern die Öffnungszeiten der Kitas pauschal über die Einrichtungen hinweg und unbefristet um 14% gekürzt. Eine durch die Elternbeiräte der AWO-Kitas durchgeführte Befragung der Eltern ergab, dass etwa die Hälfte der Familien daraufhin die Arbeitszeiten verändern musste, sowie jede fünfte Familie den Anstellungsgrad reduzieren musste. Mehr als ein Viertel der Familien gibt an, finanzielle Einbußen als Konsequenz der Reduzierung der Betreuungsleistung hinnehmen zu müssen. Diese Umstände verdeutlichen die fundamentale Abhängigkeit berufstätiger Familien von verlässlichen und kostengünstigen Betreuungsangeboten. Darüber hinaus werfen die Ergebnisse der Umfrage eine gewichtige Frage auf: Besteht neben dem im Kita-Bericht 2022 dokumentierten Mangel an Kita- und Krippenplätzen (1136 Fehlende Plätze, bei 11461 vorhandenen) ein verdeckter, noch viel größerer Mangel an Betreuungszeiten trotz belegten Kita-Plätzen?
Unterzeichnet von:
Christina Zacharias
Anne Berghoff
Franziska Buresch